Drucksache - 0219/3
Wir fragen
das Bezirksamt: 1.
Über
welche Regelungsmöglichkeiten auf die Einzelhandelsentwicklung verfügt der
Bezirk gegenwärtig und welche Bedeutung misst das BA der aktuellen BauGB
Novelle hinsichtlich der Steuerungsmöglichkeiten von Einzelhandelsansiedlungen
bei? 2.
Welche
Initiativen ergreift der Bezirk, um die Einzelhandelsversorgung in den
Ortsteilzentren zu stabilisieren bzw. zu unterstützen und welche Rolle spielt
der Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 dabei? 3.
Wie
gedenkt das BA mit Fehlentwicklungen von Discounteransiedlungen außerhalb von
Wohn- und Mischgebieten künftig umzugehen? 4.
Hat
das BA Kenntnisse über die unterschiedlichen Einzelhandelskonzepte anderer
Bezirke und wie beurteilt das BA diese Grundlagenerarbeitung? 5.
Wann
und wie beabsichtigt das BA ein bezirkliches Einzelhandelskonzept zu erarbeiten
mit dem Ziel daraus ableitend Textbebauungspläne zur gezielten Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung in Charlottenburg-Wilmersdorf aufzustellen? Begründung: Aus
stadtstrukturellen, energetischen, umweltbewussten und demographischen Gründen
ist eine stärkere Einflussnahme auf die Einzelhandelsentwicklung zweckmäßig.
Die möglichen Instrumentarien gilt es künftig stärker als bisher zu nutzen. |
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