Drucksache - 0186/3
Die BVVhat
in ihrer Sitzung am 15.03.2007 folgenden Beschluss gefasst: “Das
BA wird aufgefordert, die in Bearbeitung befindlichen Bebauungspläne zur
Sicherung der Wohnnutzung (4-10B, 4-11B, 4-12B, 4-13B, 4-14B, 4-15B, 4-16B) in
der Charlottenburger Innenstadt zügig zur Festsetzung zu bringen, um weitere
Umwandlung von innerstädtischem Wohnraum zu verhindern. Zusätzliche
Planinhalte, die die Rechtssicherheit des Kernzieles gefährden, sind nicht
weiter zu verfolgen. Der BVV ist bis zum 31.05.2007 zu berichten.” |
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