Drucksache - 0164/3  

 
 
Betreff: Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Hansen/Wittke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.02.2007 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
20.03.2007 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
17.04.2007 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
15.05.2007 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
19.06.2007 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2007 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 06.02.2007
Beschlussempfehlung vom 20.06.2007
Beschluss vom 22.06.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.10.2007

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.06.07 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seinen Einfluss in der Trägervertretung dahinge­hend geltend zu machen, dass die von der Landes- und Bundesebene geplanten Möglichkeiten eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors im Bezirk weitest­gehend genutzt werden. Dabei sollte ein möglichst breiter Kreis von Trägern arbeits­marktpolitischer Maßnahmen im Vorfeld bei der Entwicklung von Vorschlägen invol­viert werden.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Bereits am 21. Mai d.J. wurde den JobCentern von der Senatsverwaltung für Integra­tion, Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass Gelder zur Verfügung gestellt würden, um verschiedenste Maßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermitt­lungshemmnissen verwirklichen zu können. Auch ein Öffentlicher Beschäftigungs­sektor (ÖBS) solle im Vorgriff auf geplante bundesrechtliche Regelungen realisiert werden. Hierzu solle eine Umsetzung u.a. über die Mittel der Vergabe-ABM für Ältere und Eingliederungsmaßnahme in der Entgeltvariante nach dem früheren IdA-Modell erfolgen. Die Trägervertretung des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf sorgte im Mai 2007 für eine entsprechende Planung und Einbeziehung der Träger, wie dies im vorliegenden BVV-Beschluss gewünscht wird.

 

Am 02.07.2007 teilte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit, dass sich das Land Berlin an der Finanzierung der voraussichtlich zum 01.10.2007 in Kraft tretenden Beschäftigungszuschüsse beteiligen würde. Neben den mit Beschäf­tigungszuschuss (des Bundes) geförderten Maßnahmen des ÖBS sollten weitere Förderfälle im ÖBS-Berlin durchgeführt werden. Diese sollten bereits am 01.08.2007 beginnen. Die Maßnahmen sollten entweder über ABM oder als Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante gefördert werden. Das JobCenter hat mit dem Bezirksamt im Juni 2007 dazu eine Platzzahl von 230 festgelegt und mit unterschiedlichen Trägern entsprechende Absprachen getroffen.

 

Am 09.07.2007 teilte die Senatsverwaltung mit, dass es einen Beschäftigungszu­schuss geben werde, der am 01.10.2007 mit bundesweit 5000 Plätzen für das Jahr 2007 in Kraft tritt. Das Land Berlin beabsichtige, sich an der Ausfinanzierung der Maßnahmen unter der Bedingung zu beteiligen, dass ein gesellschaftlich nützlicher Mehrwert erzielen werde.

 

In Berlin solle es zwei Arten von ÖBS-Maßnahmen mit Beschäftigungszuschuss ge­ben:

 

1. wenige gesamtstädtische Projekte wie z.B. Fahrgastbetreuer, Mobilitätshilfe­dienste etc., sowie

 

2. Kommunale Projekte in sozialen Bereichen mit zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Handlungsfeldern.

 

Zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen wolle der Senat weitere ca. 800 Maßnahmen im ÖBS-Berlin durchführen, an denen er sich mit einer erhöhten Förderung beteiligen wolle. Der ÖBS-Berlin solle als sinnvolle Ergänzung zum Beschäftigungszuschuss ausgestattet werden. Da die Zeit drängte und die Maßnahmen beginnen sollten, wurde versucht, von der Senatsverwaltung Klarheit über die Projekte zu erhalten, die in den Bezirken durchgeführt werden dürften. Die Antwort steht noch aus. Das Job­Center entschied deshalb im Sinne der Kundenorientierung nur ein unstrittiges Pro­jekt mit 50 Plätzen über den ÖBS-Berlin durchzuführen. Es handelt sich dabei um die Durchführung eines Sozialmarktes für einkommensschwache Bürgerinnen und Bür­ger des Trägers “Goldnetz” gGmbH, gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Soziales und Bildung.

 

Die weiteren Projekte mit den verbleibenden 180 Plätzen werden ausschließlich aus dem Eingliederungstitel des JobCenters finanziert. Dabei handelt es sich um 20 Plätze für den Träger “KUBUS e.V.” (Kreativclub) und um 40 Plätze für den Träger “Soziale Grünarbeiten e.V.” (Landschaftspflege im Bezirk). Diese werden als Ver­gabe-ABM durchgeführt. Weiterhin sind Plätze für folgende Träger vorgesehen: 90 Plätze für die “Trias GmbH” (unterschiedliche Einsatzfelder wie Hausmeistertätigkei­ten, kaufmännische Tätigkeiten, IT/EDV-Unterstützung), 10 Plätze für die “Goldnetz gGmbH” (Sozialmärkte), 10 Plätze für “Sozialverband VdK” (Integration behinderter Menschen) und 10 Plätze für “KUBUS e.V.” (kreativ für Kreative). Diese Maßnahmen werden alle im Rahmen der Entgeltvariante finanziert. Die Maßnahmen des Job­Centers haben eine Laufzeit von sechs Monaten. Danach wird geprüft, ob Verlänge­rungen über neue Maßnahmen z.B. über ein neues Bundesprogramm möglich sind.

 

Mit Schreiben vom 05.09.2007 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozia­les mitgeteilt, dass ein “Bundesprogramm Kommunal – Kombi” zum 01.01.2008 ein­geführt werden solle. Kernelement dieses Programms solle die Schaffung und Finan­zierung zusätzlicher Arbeitsplätze – ggf. mit finanzieller Unterstützung der Länder – durch die Kommunen sein. Auf den Arbeitsplätzen sollen vormalige Bezieher von Alg II eingesetzt werden. In dieses Programm würden Regionen aufgenommen, die eine Arbeitslosenquote von mindestens 15 % erreichen, so dass Berlin Nutznießer des Programms sein könnte.

 

Der Bund will sich bei “Kommunal-Kombi” mit einem Lohnkostenzuschuss von 50 % bei einer Obergrenze von 500 € aus Bundesmitteln und einem Zuschuss zu den Ar­beitgeberbeträgen zur Sozialversicherung von 50 % (bis 100 €) aus Bundesmitteln des ESF an der Finanzierung beteiligen. Vorgesehen ist die Förderung eines Ar­beitsplatzes für die Dauer von maximal 3 Jahren, längstens bis zum 31.12.2012. Die fehlenden Mittel von 50% sollen durch die Einsparungen der Länder und Kommunen an den Unterkunftskosten sowie durch Einnahmen aus der “durch die zusätzlichen Arbeiten erzielbare Wertschöpfung” erfolgen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                                   Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                              Bezirksstadträtin

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 16.10.07

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Soz 1

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                              EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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