Drucksache - 0113/3
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
15.2.2007 folgenden Beschluss gefasst: Die BVV
beauftragt das Bezirksamt, bei der Investitionsbedarfsanmeldung zukünftig eine
Bürgerbeteiligung unter Beachtung folgender Aspekte durchzuführen: In den Fragebögen sind alle für die pauschale Zuweisung vorgesehenen Projekte aufzuführen. Der Fragebogen soll die Einzelprojektkosten, eine konkrete Benennung der Projekte und Hinweise enthalten, ob das Vorhaben bereits in vorhergehenden Investitionsplanungen berücksichtigt wurde. Zu den Fragebögen ist eine Anlage mit Kurzbeschreibungen aller Vorhaben ähnlich der BVV-Drucksache 1325/2 auszugeben. In den Fragebögen ist die Höhe der pauschalen Investitionszuweisung anzugeben. Statt einer starren Stimmenbegrenzung (bisher drei je Fragebogen) richtet sich die Stimmenanzahl zukünftig nach der pauschalen Zuweisungssumme für die zwei frei beplanbaren Haushaltsjahre. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Stimmen mit abgestuften Prioritäten zu versehen. Die Bürgerbeteiligung ist sowohl mittels gedrucktem Fragebogen als auch auf der Homepage des Bezirks durchzuführen. Die konkrete Ausgestaltung der Fragebögen ist dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform rechtzeitig vor der Veröffentlichung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung wird weiterhin
im gesamten Bezirk durchgeführt. Eine breitere Verteilung der Fragebögen,
insbesondere über die Rathausnachrichten ist vom Bezirksamt zu prüfen. Das Bezirksamt verweist in Bezug auf die grundsätzliche
Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung auf die
Beantwortung der BVV-Drucksache Nr. 154/3. Eine erneute Bürger/-innenbeteiligung kann demnach
frühestens Ende Juni 2007 mit der Erstellung einer aktualisierten
Maßnahmenliste durch die Abt. Bau, die dann die Grundlage für die Erstellung
eines neuen Fragebogens bilden wird, beginnen. Im Zuge der Ausweitung des Konsultationsverfahrens der
Bürgerinnen und Bürger an haushaltsrelevanten Themen, erachtet es das
Bezirksamt als unabdingbar, das inhaltliche Ersuchen hinsichtlich der
Ausgestaltung einer erneuten Bürger/-innenbefragung zum gegebenen Zeitpunkt an
die nunmehr gebildete Projektgruppe "Bürger(-innen)haushalt"
heranzutragen, und von dort die Umsetzung abschließend prüfen zu lassen. Dies
wird spätestens mit dem neuen Aufstellungsverfahren zu den Anmeldungen des
Bezirks zur Investitionsplanung des Landes Berlin der Fall sein. Insofern geht das Bezirksamt davon aus, dass diese
Drucksache hiermit erledigt ist. Monika Thiemen |
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