Drucksache - 0042/3
Wir fragen das Bezirksamt: 1.
Welche Bau- und Stadtplanungsprojekte
von gesamtstädtischer Bedeutung will das Bezirksamt in der neuen Wahlperiode
verwirklichen? Die Beantwortung erfolgt unter
Berücksichtigung folgender Begriffsklärungen: a)
“Planungen gesamtstädtischer Bedeutung” sind
über das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch als Aufgaben normiert, die nach
Einzelfallentscheidung unter Verantwortung der zuständigen Senatsverwaltung
erledigt werden. Ich gehe davon aus, dass die anfragende Fraktion bei der
Beantwortung der großen Anfrage keine Beschränkung auf solche Planungen oder Vorhaben
wünscht. b)
Soweit keine öffentlichen Investitionsvorhaben zugrunde
liegen, “verwirklicht” das Bezirksamt bekanntermaßen keine
Projekte. Diese Aufgabe ist in unserem Wirtschaftssystem privaten Investoren
vorbehalten. Demnach bestehen für das Bezirksamt
vorrangig drei Handlungsfelder: Die strukturelle Entwicklungssteuerung über Bebauungsplanung, die Qualifizierung des öffentlichen Raumes zur Verbesserung der lokalen Standortbedingungen sowie schließlich die konstruktive ggf. auch kritische Begleitung privater Investitionsvorhaben. Diese sind jedoch weder vom Zeitpunkt des Planungsbeginns bzw. der Planungsdauer oder gar der Realisierung her planbar. Ein Schwerpunkt der strukturellen
Bebauungsplantätigkeit wird die Sicherung innerstädtischer Wohnnutzung im
Charlottenburger Cityrandgebiet sein, um intakte Mischnutzungsstrukturen vor
weiterer Tertiärisierung zu schützen. Die Verbesserung des öffentlichen
Raumes, vorrangig von zentral gelegenen Plätzen bleibt ein Schwerpunktthema,
das im Zusammenwirken mit allen Beteiligten voranzutreiben sein wird. Ziel ist
dabei, die Aufenthaltsqualität zu stärken. Nachdem der Joachimstaler Platz und
der Breitscheidplatz aufgewertet sind und in 2007 der George-Grosz-Platz
umgestaltet wird, wird sich das Bezirksamt anschließend weiteren Plätzen
zuwenden, z.B. dem Lehniner Platz. Private Investitionsvorhaben, die der
planungsrechtlichen Vorbereitung wie auch der städtebaulichen Begleitung
bedürfen, sind zunächst an Standorten zu erwarten, die bereits Gegenstand der
kommunalpolitischen Diskussion waren. Zu nennen sind insbesondere das Zentrum
am Zoo, Teilflächen am Standort der Berliner Festspiele, Kurfürstendamm-Karree,
Haus Cumberland, Flächen an der Württembergischen Straße, die ehemaligen
Güterbahnhöfe Halensee und Grunewald, Flächen in der Spreestadt Charlottenburg
sowie Vorhaben im Bereich der Messe und der TU Berlin. Über die jeweils
aktuelle Entwicklung wird das Bezirksamt den Ausschuss für Stadtplanung
weiterhin zeitnah unterrichten. 2.
Trifft es zu, dass der Senat die
Zuständigkeit für bestimmte Bereiche oder Projekte – z.B. den Bahnhof
Zoo, den Hardenberg-Platz, den Breitscheid-Platz oder das Riesenrad – an
sich ziehen will, wie in der Presse berichtet wurde, und wie ist die Haltung
des Bezirksamtes hierzu? Über die Presseberichterstattung hinausgehend hat das Bezirksamt noch keine Kenntnis über eventuelle beabsichtigte Evokationen der Senatsverwaltung. Die erkennbaren Defizite der City-West sind generell Folge eines Umstrukturierungsprozesses im wiedervereinigten Berlin, das neben der historischen Mitte, den Bereich des Hauptbahnhofes und auch den entwickelten Potsdamer Platz als Standort für zentrale Funktionen der Stadt anzubieten hat. Die größten Defizite sind darüber hinaus Folge von
Entscheidungen, die gegen das Votum des Bezirks gefallen sind: Zu nennen sind
hier Senatsentscheidungen zu bisher über Jahre nicht realisierten privaten
Bauvorhaben wie Zoofenster und Schimmelpfenghaus; Standortentscheidungen gegen
die City-West (Schließung des Schillertheaters, Verlagerung der Kunsthalle und
der Filmfestspiele) und schließlich die Entscheidung der Deutschen Bahn AG den
Bahnhof Zoo weitestgehend vom Fernverkehr abzukoppeln. Vor diesem Hintergrund
begrüßt das Bezirksamt, dass im Koalitionsvertrag eine Absichtserklärung
zugunsten einer Aufwertung der City-West enthalten ist. Dieses ist gegenüber
der letzten rot-roten Koalitionsvereinbarung schon ein Schritt in die richtige
Richtung. Zu den angeblichen Evokationsflächen im Einzelnen: Der Bahnhof Zoo unterliegt der staatlichen Planfeststellung.
Der Hardenbergplatz ist Gegenstand gemeinsamer Bemühungen. Der Breitscheidplatz
inklusive Zuschüttung des Straßentunnels wurde zur Fußball-WM fertiggestellt.
Das Bebauungsplanverfahren für das Riesenrad wird vom Bezirk Mitte in enger
Kooperation mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt. 3.
Was will das Bezirksamt unternehmen,
damit der Bahnhof Zoo wieder attraktiver wird? Für die Attraktivität und Bewirtschaftung des Bahnhofsgebäudes ist die Bahn AG in der Pflicht. Darüber hinaus bestehen sowohl funktionell wie auch städtebaulich erhebliche Bezüge zwischen Bahnhof und Hardenbergplatz. Die Aufwertung der heute unbefriedigenden Situation wird nur im Zusammenwirken mit allen Beteiligten zu bewältigen sein. Das Bezirksamt hat bereits mehrfach mit Vertretern der DB AG die Situation besprochen. Im Januar wird das Bezirksamt zu einem “Runden Tisch Hardenbergplatz” alle Anlieger einladen, um die aktuellen Planungssituationen miteinander zu besprechen. 4.
Wann ist damit zu rechnen, dass das
Zoofenster bebaut wird? Der Zeitpunkt für eine Bebauung des Zoofensters ist - wie allgemein bekannt - eine eigenständige Entscheidung des Grundstückseigentümers bzw. eines Investors. Das Bezirksamt verfügt über keine weitergehenden Informationen zum derzeitigen Stand der Überlegungen bzw. Vermarktungsbemühungen. 5.
Trifft es zu, dass in
Charlottenburg-Wilmersdorf neben einigen herausgehobenen Bauprojekten –
für die sich im übrigen der Senat interessiert – Bautätigkeit vor allem
darin bestehen wird, “Schlaglöcher in Straßen zu flicken?” Nein. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat |
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