Drucksache - 0019/3  

 
 
Betreff: Tempo 30 auf dem Straßenzug Württembergische Straße/Schlüterstraße einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.11.2006 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
25.01.2007 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.02.2007 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 14.11.2006
Beschluss vom 16.02.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.06.2007

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Tempo 30-auf dem Straßenzug Württembergische Straße/Schlüterstraße

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.02. 2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf dem Straßenzug Württembergische Straße -Schlüterstraße künftig Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Straßenzug Württembergische hat die Funktion einer Netzergänzungsstraße und fällt in die Zuständigkeit des Bezirkes. Lediglich die Anpassung der Signalzeiten der Lichtzeichenanlagen an eine veränderte Geschwindigkeit war in diesem Zusammenhang mit der Verkehrslenkung Berlin zu prüfen.

 

Diese teilte mit, dass eine Anpassung der Signalzeiten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht notwendig sei.

 

Aufgrund der vorhandenen zahlreichen Lichtzeichenanlagen in dem Straßenzug kann nur eine Einzelgeschwindigkeitsregelung auf 30 km/h in Betracht kommen, da eine Einbeziehung in die vorhandenen Tempo-30-Zonen ist nach § 45 Abs. 1c StV0 nicht zulässig ist. Hiernach dürfen sich Zonen-Anordnung nur auf Straßen ohne lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen erstrecken. Nur vor dem 01. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen bleiben zum Schutz der Fußgänger zulässig.

 

Das erforderliche straßenverkehrsbehördliche Anhörungsverfahren wurde inzwischen vom Bezirk eingeleitet. Mit der Aufstellung der Verkehrszeichen ist noch in diesem Sommer zu rechnen.

 

Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

2.       Übertrag in ALLRIS

3.       Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 19.06.07

4.       Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.       Kopie ab an Um 22

6.       Listen not.

7.        SozLdbWv: 19.11.07

 

 

          EU BzBmin                                                                                  EU SozAbtL‘in

 

 


 

 
 

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