Wir fragen das Bezirksamt:
1.
Wie
ist der Stand der Vorbereitungen zur Realisierung eines umfassenden bezirklichen
Facility Managements in der kommenden Wahlperiode?
2.
Welche
Zuordnungserfordernisse sind mit welcher Begründung aus Sicht des für Bauwesen
zuständigen Bezirksamtsmitglieds gegeben?
3.
Welche
Zuordnungserfordernisse sind mit welcher Begründung aus Sicht des für
Gebäudemanagement und Liegenschaften zuständigen Bezirksamtsmitglieds gegeben?
4.
Welche
Zuordnungserfordernisse sind mit welcher Begründung aus Sicht des für Schulen
zuständigen Bezirksamtsmitglieds gegeben?
Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 2051/2 vom
22.08.2006 der Bezirksverordneten Schulte/Klar (SPD)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die o. g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
In den letzten zwei Jahren hat sich eine überbezirkliche Projektgruppe mit der
Schaffung eines Berlin weiten bezirklichen Facility Managements (FM) befasst.
Anfang des Jahres hat diese Projektgruppe, in der auch der Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf vertreten war, ihren Bericht vorgelegt und die
Schaffung eines bezirklichen Facility Managements vorgeschlagen. Kernpunkt
dieses Vorschlages ist, das IuK-Management, das Bau-Management (Hochbauamt),
das Objekt-Management (Grundstücksamt) sowie das Infrastruktur-Management in
einer Organisationseinheit zusammenzufassen.
Ende Juni wurde das Bezirksamt in einem zusammenfassenden Überblick über die Ergebnisse
der überbezirklichen Projektgruppe informiert. Im Bezirksamt bestand Einvernehmen,
die notwendigen Vorbereitungen für einen Bezirksamtsbeschluss zur Einrichtung
eines bezirklichen Facility Managements zu treffen und die zuständigen Fachausschüsse
dann zu unterrichten. Mit diesen Vorbereitungen wurde die Abt. Wirtschaft beauftragt.
Ich habe deshalb den Leiter der SE Lieg gebeten, zunächst die von der überbezirklichen
Projektgruppe vorgeschlagene Organisationsform und die Arbeitsbereiche auf die
Verhältnisse in unserem Bezirk anzupassen und Vorschläge für die konkrete
Umsetzung auszuarbeiten. Dies ist zusammen mit den Leitern des Fachbereichs Hochbau
sowie der Organisations-/IT-Stelle geschehen. In Kürze wird mir der Bericht
vorliegen, den ich dann im Bezirksamt vorstellen werde.
Zu 2:
Der eingangs genannte Bericht hat ein strategisches Konzept zur optimalen
Gestaltung von Rahmenbedingungen für die primären Prozesse der Verwaltung
entwickelt, der die Strukturen des künftigen Facility Managements vorgibt.
Das Bezirksamt hat durch die Diskussionen der bezirkseigenen Arbeitsgruppe
diese Erfordernisse bereits früh erkannt und schon vor einem Jahr eine
räumliche Zusammenführung der künftigen Kernbereiche Liegenschaft und Hochbau
im benachbarten Bürodienstgebäude am Hohenzollerndamm vorgenommen, obwohl der
Fachbereich Hochbau nach wie vor im Amt für Öffentliches Bauen eingegliedert
ist und für diesen Amtsbereich auch Querschnittsaufgaben wahrnimmt.
Diese Diskussion und der jetzt vorliegende Bericht werden von dem Senatskonzept
zur Neuordnung der bauenden Bereiche überlagert, das ebenfalls eine
Neustrukturierung dieses Amtsbereiches erforderlich macht. Deshalb können zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Zuordnungserfordernisse genannt werden.
Im Ergebnis ist jedoch feststehend, dass es den Amtsbereich Öffentliches Bauen
in der neuen Legislaturperiode nicht mehr geben wird und sich auch die
Bezeichnung ändert. Der klassische Hochbaubereich mit dem künftigen
Baumanagement und technischen Facility Managements wird aus dem bisherigen Amt
für Öffentliches Bauen herausgelöst.
Zu 3:
Aus Sicht des Dezernenten der Abt. Wirtschaft bietet der Vorschlag der
überbezirklichen Projektgruppe eine gute Grundlage für ein Facility Management
in unserem Bezirk. Mit der Zusammenfassung der früheren Grundstücksverwaltung
und der SE Immobilien hat das Bezirksamt schon vor drei Jahren einen ersten
wichtigen Schritt in diese Richtung getan. Hinzu kommen sollte die IT-Stelle
sowie der größte Teil der SE Organisation sowie die Teile des Hochbauamtes, die
das technische Facility Management beinhalten.
Zu 4:
Der Schulträger fordert ein Facility-Management für die Schulimmobilien, mit
dem gewährleistet wird, dass eine einheitliche fachliche und finanzielle
Zuständigkeit für die Verwaltung und die Unterhaltung der Schulgebäude, der
Schulsportanlagen sowie der Pausen- und Freiflächen der Schulgrundstücke
gegeben ist.
Damit der Schulträger in seiner Rolle als Bedarfsträger seine schulfachliche
Verantwortung in Kommunikation mit einem Immobilienverantwortlichen wahrnehmen
kann, ist die Verantwortung für alle die Schulstandorte betreffenden
Unterhaltungsmaßnahmen der DIN 276 - Kostengruppen 1 bis 7 (1 z.B.
Einfrieden/Abräumen, 2 z.B. öffentliche Erschließung, 3.1 z.B. Hochbau, 3.2+3
z.B. Fachtechnik, 3.4 z.B. feste Einbauten, 3.5 z.B. besondere
Baukonstruktionen, 4 z.B. Ausstattung, 5 z.B. Außenanlagen, 6 z.B. Winterbau/
Baureinigung, 7 z.B. Honorare/Gutachten) in Planung und Ausführung vollständig
in die Verantwortung eines zentralen Facility Management zu übertragen.
Es ist zu gewährleisten, dass der Schulträger im Rahmen seiner
Gesamtverantwortung für den Betrieb der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen
des Bezirks die Entscheidungskompetenz für die Entwicklung der Schulstandorte
ganzheitlich behält. Der Schulträger muss auch bei Einführung eines Facility
Management in der Lage sein, auf schulfachlicher Grundlage alle Abwägungen über
Prioritätensetzungen und über den Einsatz von Finanzmitteln aus allen Bereichen
der Schulunterhaltung (Hochbaumaßnahmen, Technikunterhaltung,
Standardanpassungen, Unterhaltung aller Außenanlagen einschließlich der
Grünpflege) mit einer gebäudeverwaltenden und baufachlich kompetenten Stelle
treffen zu können. Dazu müssen alle für die Unterhaltung der Schulimmobilien im
Haushalt des Bezirks zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Sinne eines Schulbudgets
im Verantwortungsbereich des Facility Management zusammengefasst sein.
Der Schulträger hält es für nicht hinnehmbar, wenn im Rahmen von
Zuständigkeitsaufteilungen bei Einführung des Facility Management die
fachlichen Zuständigkeiten und damit auch die Verfügungsmöglichkeit über die
Finanzmittel für die Unterhaltung der Schulimmobilien in unterschiedliche
Zuständigkeiten für Gebäude, Schulsportanlagen und Freiflächen aufgeteilt wird.
Die Abwägung baufachlicher und schulfachlicher Prioritäten sowie die
Entscheidung über den Einsatz von Finanzmitteln an einem Schulstandort möchte
der Schulträger mit einem Schulstandortverantwortlichen des zentralen Facility
Managements vornehmen können, unabhängig davon, ob es sich um eine Maßnahme der
Hochbauunterhaltung oder um eine Freiflächenmaßnahme handelt.
Eine Aufteilung von Fach- und Haushaltszuständigkeit in Hoch und Grün für den
Bereich der Unterhaltung der Schulimmobilien ist im Hinblick auf eine durch das
Schulgesetz des Landes Berlin (§ 109 Abs. 1) gegebene zentrale fachliche
Gesamtverantwortung des Schulträgers für den Betrieb der Schulen unzeitgemäß
und ineffektiv und im Hinblick auf die Erfordernis effektiven
Verwaltungshandelns abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Skrodzki
Bezirksstadtrat