Drucksache - 2051/2  

 
 
Betreff: Künftiges Facility Management in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Klar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
23.11.2006 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 22.08.2006
2. Version vom 17.10.2006

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1.      Wie ist der Stand der Vorbereitungen zur Realisierung eines umfassenden bezirklichen Facility Managements in der kommenden Wahlperiode?

 

2.      Welche Zuordnungserfordernisse sind mit welcher Begründung aus Sicht des für Bauwesen zuständigen Bezirksamtsmitglieds gegeben?

 

3.      Welche Zuordnungserfordernisse sind mit welcher Begründung aus Sicht des für Gebäudemanagement und Liegenschaften zuständigen Bezirksamtsmitglieds gegeben?

 

4.      Welche Zuordnungserfordernisse sind mit welcher Begründung aus Sicht des für Schulen zuständigen Bezirksamtsmitglieds gegeben?

 

 

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 2051/2 vom 22.08.2006 der Bezirksverordneten Schulte/Klar (SPD)

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o. g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:
In den letzten zwei Jahren hat sich eine überbezirkliche Projektgruppe mit der Schaffung eines Berlin weiten bezirklichen Facility Managements (FM) befasst. Anfang des Jahres hat diese Projektgruppe, in der auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vertreten war, ihren Bericht vorgelegt und die Schaffung eines bezirklichen Facility Managements vorgeschlagen. Kernpunkt dieses Vorschlages ist, das IuK-Management, das Bau-Management (Hochbauamt), das Objekt-Management (Grundstücksamt) sowie das Infrastruktur-Management in einer Organisationseinheit zusammenzufassen.

Ende Juni wurde das Bezirksamt in einem zusammenfassenden Überblick über die Ergebnisse der überbezirklichen Projektgruppe informiert. Im Bezirksamt bestand Einvernehmen, die notwendigen Vorbereitungen für einen Bezirksamtsbeschluss zur Einrichtung eines bezirklichen Facility Managements zu treffen und die zuständigen Fachausschüsse dann zu unterrichten. Mit diesen Vorbereitungen wurde die Abt. Wirtschaft beauftragt. Ich habe deshalb den Leiter der SE Lieg gebeten, zunächst die von der überbezirklichen Projektgruppe vorgeschlagene Organisationsform und die Arbeitsbereiche auf die Verhältnisse in unserem Bezirk anzupassen und Vorschläge für die konkrete Umsetzung auszuarbeiten. Dies ist zusammen mit den Leitern des Fachbereichs Hochbau sowie der Organisations-/IT-Stelle geschehen. In Kürze wird mir der Bericht vorliegen, den ich dann im Bezirksamt vorstellen werde.

Zu 2:
Der eingangs genannte Bericht hat ein strategisches Konzept zur optimalen Gestaltung von Rahmenbedingungen für die primären Prozesse der Verwaltung entwickelt, der die Strukturen des künftigen Facility Managements vorgibt.

Das Bezirksamt hat durch die Diskussionen der bezirkseigenen Arbeitsgruppe diese Erfordernisse bereits früh erkannt und schon vor einem Jahr eine räumliche Zusammenführung der künftigen Kernbereiche Liegenschaft und Hochbau im benachbarten Bürodienstgebäude am Hohenzollerndamm vorgenommen, obwohl der Fachbereich Hochbau nach wie vor im Amt für Öffentliches Bauen eingegliedert ist und für diesen Amtsbereich auch Querschnittsaufgaben wahrnimmt.

Diese Diskussion und der jetzt vorliegende Bericht werden von dem Senatskonzept zur Neuordnung der bauenden Bereiche überlagert, das ebenfalls eine Neustrukturierung dieses Amtsbereiches erforderlich macht. Deshalb können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Zuordnungserfordernisse genannt werden.

Im Ergebnis ist jedoch feststehend, dass es den Amtsbereich Öffentliches Bauen in der neuen Legislaturperiode nicht mehr geben wird und sich auch die Bezeichnung ändert. Der klassische Hochbaubereich mit dem künftigen Baumanagement und technischen Facility Managements wird aus dem bisherigen Amt für Öffentliches Bauen herausgelöst.

Zu 3:
Aus Sicht des Dezernenten der Abt. Wirtschaft bietet der Vorschlag der überbezirklichen Projektgruppe eine gute Grundlage für ein Facility Management in unserem Bezirk. Mit der Zusammenfassung der früheren Grundstücksverwaltung und der SE Immobilien hat das Bezirksamt schon vor drei Jahren einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung getan. Hinzu kommen sollte die IT-Stelle sowie der größte Teil der SE Organisation sowie die Teile des Hochbauamtes, die das technische Facility Management beinhalten.

Zu 4:
Der Schulträger fordert ein Facility-Management für die Schulimmobilien, mit dem gewährleistet wird, dass eine einheitliche fachliche und finanzielle Zuständigkeit für die Verwaltung und die Unterhaltung der Schulgebäude, der Schulsportanlagen sowie der Pausen- und Freiflächen der Schulgrundstücke gegeben ist.
Damit der Schulträger in seiner Rolle als Bedarfsträger seine schulfachliche Verantwortung in Kommunikation mit einem Immobilienverantwortlichen wahrnehmen kann, ist die Verantwortung für alle die Schulstandorte betreffenden Unterhaltungsmaßnahmen der DIN 276 - Kostengruppen 1 bis 7 (1 z.B. Einfrieden/Abräumen, 2 z.B. öffentliche Erschließung, 3.1 z.B. Hochbau, 3.2+3 z.B. Fachtechnik, 3.4 z.B. feste Einbauten, 3.5 z.B. besondere Baukonstruktionen, 4 z.B. Ausstattung, 5 z.B. Außenanlagen, 6 z.B. Winterbau/ Baureinigung, 7 z.B. Honorare/Gutachten) in Planung und Ausführung vollständig in die Verantwortung eines zentralen Facility Management zu übertragen.
Es ist zu gewährleisten, dass der Schulträger im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für den Betrieb der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Bezirks die Entscheidungskompetenz für die Entwicklung der Schulstandorte ganzheitlich behält. Der Schulträger muss auch bei Einführung eines Facility Management in der Lage sein, auf schulfachlicher Grundlage alle Abwägungen über Prioritätensetzungen und über den Einsatz von Finanzmitteln aus allen Bereichen der Schulunterhaltung (Hochbaumaßnahmen, Technikunterhaltung, Standardanpassungen, Unterhaltung aller Außenanlagen einschließlich der Grünpflege) mit einer gebäudeverwaltenden und baufachlich kompetenten Stelle treffen zu können. Dazu müssen alle für die Unterhaltung der Schulimmobilien im Haushalt des Bezirks zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Sinne eines Schulbudgets im Verantwortungsbereich des Facility Management zusammengefasst sein.

Der Schulträger hält es für nicht hinnehmbar, wenn im Rahmen von Zuständigkeitsaufteilungen bei Einführung des Facility Management die fachlichen Zuständigkeiten und damit auch die Verfügungsmöglichkeit über die Finanzmittel für die Unterhaltung der Schulimmobilien in unterschiedliche Zuständigkeiten für Gebäude, Schulsportanlagen und Freiflächen aufgeteilt wird. Die Abwägung baufachlicher und schulfachlicher Prioritäten sowie die Entscheidung über den Einsatz von Finanzmitteln an einem Schulstandort möchte der Schulträger mit einem Schulstandortverantwortlichen des zentralen Facility Managements vornehmen können, unabhängig davon, ob es sich um eine Maßnahme der Hochbauunterhaltung oder um eine Freiflächenmaßnahme handelt.

Eine Aufteilung von Fach- und Haushaltszuständigkeit in Hoch und Grün für den Bereich der Unterhaltung der Schulimmobilien ist im Hinblick auf eine durch das Schulgesetz des Landes Berlin (§ 109 Abs. 1) gegebene zentrale fachliche Gesamtverantwortung des Schulträgers für den Betrieb der Schulen unzeitgemäß und ineffektiv und im Hinblick auf die Erfordernis effektiven Verwaltungshandelns abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Skrodzki
Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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