Drucksache - 1984/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.03.2008 folgenden
Beschluss gefasst: “Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass bei Renovierungen von Sanitärtrakten in Schulen jeweils die
größtmögliche Anzahl von Zahnputzmöglichkeiten geschaffen werden. Die
gebundenen Ganztagsschulen sind vorrangig zu berücksichtigen. Der BVV ist bis zum 30. Juni 2008 zu berichten.” Hierzu wird Folgendes berichtet: Die Abteilung Bauwesen hat bereits in der Vergangenheit nach
Hinweis durch den Zahnärztlichen Dienst und nach Rücksprache mit dem
Schulträger berücksichtigt, bei der Sanierung von Sanitärtrakten in Schulen
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten die jeweils größtmögliche Anzahl von
Zahnputzmöglichkeiten zu schaffen. Die Beratung der Möglichkeiten und die Planung der Maßnahmen
erfolgt unter Beteiligung des Gesundheitsamtes und mit fachlicher Beratung
durch die leitende Zahnärztin des Zahnärztlichen Dienstes. Die Bedingungen für Problemlösungen sind an den einzelnen
Standorten sehr unterschiedlich und reichen von der Möglichkeit einer
Vergrößerung der Anzahl von Handwaschbecken in den vorhandenen Sanitärbereichen
der Schulen über die Neuinstallation von Waschbecken in den Gruppenräumen bis
hin zur Planung von Zahnputzrinnen in separaten Hygienebereichen. Allerdings
lassen die in der Regel sehr begrenzten Raumressourcen der Schulgebäude keine
großzügigen und mit den Sanitärbereichen der Kindertagesstätten vergleichbare
Anlagen zu. Zurzeit werden in der Halensee-Grundschule, der
Lietzensee-Grundschule und in der Katharina-Heinroth-Grundschule (Schulstandort
und Hort) Zahnputzmöglichkeiten geschaffen. Dies wird auch in Zukunft fortgeführt werden, sofern die
Schaffung dieser Möglichkeiten vom Schulträger gewünscht wird und die
vorhandenen Mittel dies zulassen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Klaus-Dieter Gröhler Stellv. Bezirksbürgermeister |
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