Drucksache - 1946/2  

 
 
Betreff: Zu kurze Ampelschaltungen am Kaiserdamm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne 
Verfasser:Schulte/Statzkowski/Koska 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2006 
51. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
14.06.2006 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 19.06.2006
2. Version vom 23.06.2006
3. Version vom 06.12.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Die BVV bittet das Bezirksamt zu prüfen, ob die Ampelschaltungen am Kaiserdamm

 

a)     Ecke Sophie-Charlotten-Straße

b)     Ecke Danckelmannstraße

 

für Fußgängerinnen und Fußgänger länger grün bleiben könne.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 05.04.2006 (10/3)

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung wies in Ihrem Antwortschreiben darauf hin, dass sie in der Vergangenheit auf die Nachfrage des Bezirksamtes schon zahlreiche Anlagen im Hinblick auf die fußgängerfreundliche Schaltung überprüfen lassen und die entsprechenden Ergeb­nisse mitgeteilt habe. Nach Durchsicht der Unterlagen handelte es sich seit 2003 um die Anlagen

 

·        Rüdesheimer Straße

·        Spandauer Damm/Sophie-Charlotten-Straße

·        Kantstraße

·        Agathe-Lasch-Platz

·        Luisenplatz

·        Messedamm (zweimal)

·        Otto-Suhr-Allee

·        Neue Kantstraße-Witzlebenstraße

·        Bundesallee/Trautenaustraße

·        Heerstraße

·        Leibnizstraße/Goethestraße

 

In Anbetracht des hohen Arbeitsaufwandes sieht die Staatssekretärin davon ab, kon­kret auf die fünf neu angefragten Anlagen einzugehen. Sie habe bereits die Rahmenbedingungen der Signalisierung genannt und versichert, dass Fußgänger die Straßen an allen vorhandenen signalisierten Überwegen gefahrlos bei Grün überque­ren können. Das “sichtbare Grün” sei nicht gleichzusetzen mit der “ausreichenden Überquerungsdauer”. Die Räumzeiten (oder auch “Schutzzeiten”) seien so bemes­sen, dass selbst ein Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde losgehe, bei zügi­gem Tempo – ohne zu rennen – sicher die andere Straßenseite erreicht; eine Ver­längerung der “sichtbaren Grünzeit” würde also lediglich einen Komfort- und keinen Sicherheitsgewinn bedeuten.

 

Ein gewisser Komfort für Fußgänger bestehe aber auch darin, nicht allzu lange auf das nächste “Grün” zu warten. In Berlin werden daher möglichst kurze Umlaufzeiten (also die Zeit, die alle Schaltphasen an einem Knoten benötigen, bis sie sich wieder­holen) angestrebt. Die vom Bezirk erbetene Prüfung von längeren Grünzeiten für Fußgänger in allen Richtungen würde selbstverständlich längere Umlaufzeiten und damit auch längere Wartezeiten auf die nächste Grünphase für alle Verkehrsteilneh­mer – auch die Fußgänger – zur Folge haben. Allein deshalb wäre eine generelle Verlängerung der Grün- und Räumzeit für Fußgänger um eine bestimmte Zeitdauer, wie z.B. um 20 Sekunden, nicht sinnvoll.

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, die aufgeführten Be­schlüsse als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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