Drucksache - 1946/2
Die BVV beschließt: Die BVV bittet das Bezirksamt zu prüfen,
ob die Ampelschaltungen am Kaiserdamm a)
Ecke Sophie-Charlotten-Straße b)
Ecke Danckelmannstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger
länger grün bleiben könne. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Beschluss des Kinder- und
Jugendparlaments vom 05.04.2006 (10/3) Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wies in Ihrem Antwortschreiben darauf
hin, dass sie in der Vergangenheit auf die Nachfrage des Bezirksamtes schon
zahlreiche Anlagen im Hinblick auf die fußgängerfreundliche Schaltung
überprüfen lassen und die entsprechenden Ergebnisse mitgeteilt habe. Nach
Durchsicht der Unterlagen handelte es sich seit 2003 um die Anlagen ·
Rüdesheimer
Straße ·
Spandauer
Damm/Sophie-Charlotten-Straße ·
Kantstraße ·
Agathe-Lasch-Platz ·
Luisenplatz ·
Messedamm
(zweimal) ·
Otto-Suhr-Allee ·
Neue
Kantstraße-Witzlebenstraße ·
Bundesallee/Trautenaustraße ·
Heerstraße ·
Leibnizstraße/Goethestraße In Anbetracht des hohen Arbeitsaufwandes sieht die
Staatssekretärin davon ab, konkret auf die fünf neu angefragten Anlagen
einzugehen. Sie habe bereits die Rahmenbedingungen der Signalisierung genannt
und versichert, dass Fußgänger die Straßen an allen vorhandenen signalisierten
Überwegen gefahrlos bei Grün überqueren können. Das “sichtbare
Grün” sei nicht gleichzusetzen mit der “ausreichenden
Überquerungsdauer”. Die Räumzeiten (oder auch “Schutzzeiten”)
seien so bemessen, dass selbst ein Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde
losgehe, bei zügigem Tempo – ohne zu rennen – sicher die andere
Straßenseite erreicht; eine Verlängerung der “sichtbaren Grünzeit”
würde also lediglich einen Komfort- und keinen Sicherheitsgewinn bedeuten. Ein gewisser Komfort für Fußgänger bestehe aber auch darin, nicht allzu lange auf das nächste “Grün” zu warten. In Berlin werden daher möglichst kurze Umlaufzeiten (also die Zeit, die alle Schaltphasen an einem Knoten benötigen, bis sie sich wiederholen) angestrebt. Die vom Bezirk erbetene Prüfung von längeren Grünzeiten für Fußgänger in allen Richtungen würde selbstverständlich längere Umlaufzeiten und damit auch längere Wartezeiten auf die nächste Grünphase für alle Verkehrsteilnehmer – auch die Fußgänger – zur Folge haben. Allein deshalb wäre eine generelle Verlängerung der Grün- und Räumzeit für Fußgänger um eine bestimmte Zeitdauer, wie z.B. um 20 Sekunden, nicht sinnvoll. Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das
Bezirksamt, die aufgeführten Beschlüsse als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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