Drucksache - 1871/2  

 
 
Betreff: Geschlechterdifferenzierte Sportangebote 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDS (fraktionslos) 
Verfasser:Apeloig/Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Frauen Beratung
11.05.2006 
48.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Frauen

DS-Nr. 1868/2:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie in Abstimmung mit dem Sportverband City West sowie dem Frauenbeirat Stadtplanung und den Schulen künftig die Nutzung von Sportplätzen sowie von Sportanlagen und Pausenhöfen in Schulen den Bedürfnissen beider Geschlechter besser entsprochen werden kann.

 

DS-Nr. 1871/2:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einen Erfahrungsbericht zu den Ursachen der geschlechterungleichen Verteilung der Nutzung von bezirklichen Sportplätzen durchzuführen.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die für den Neu- und Umbau von baulichen Anlagen zuständige Abteilung des Bezirksamtes hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass zukünftig die Geschlechterdifferenzierung noch stärker berücksichtigt werden könnte. Dies bedeute jedoch, die bauliche Trennung durch weitere innere und äußere Erschließungsbereiche zu ergänzen. So wäre die Möglichkeit einer parallelen Nutzung von Umkleide-, WC- und Duschanlagen bautechnisch umsetzbar, würde gleichzeitig aber eine Erhöhung der baulichen Kosten bedeuten.

Eine andere räumliche Gliederung der Pausenhöfe wäre ebenfalls denkbar. Bei einem großen Teil der bestehenden Pausenhöfe, bedingt durch die Art und der zum Teil unzureichenden Größe, ist diese Möglichkeit jedoch sehr eingeschränkt. Bei Neuanlagen, Investitionsmaßnahmen oder umfänglichen Umbauten ist eine Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse generell umsetzbar, verbunden mit einer Erhöhung der baulichen Kosten. Ob das meist knapp bemessene Flächenangebot eine entsprechend den baulichen und wirtschaftlichen Standards sinnvolle Gliederung zulässt, muss jedoch objektbezogen geprüft werden.

Des Weiteren wurde die Drucksache dem Frauenbeirat Stadtplanung übermittelt, der vor seiner Auflösung hierauf nicht reagiert hat.

 

Ferner wird gebeten, das Schreiben des Direktors des Landessportbundes Berlin e. V. in dieser Angelegenheit zur Kenntnis zu nehmen (Anlage). Die dort erwähnte Untersuchung zum Thema „Gender Mainstreaming“ kann - bei Bedarf - den Mitgliedern des Ausschusses für Sport der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Monika Thiemen                                                                                              Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                  Bezirksstadtrat

 

Anlage

 

 

 

 

Anlage siehe Drucksache Nr. 1868/2


 

 
 

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