Drucksache - 1861/2
Die BVV beschließt: Das Bezirksamt wird gebeten, sich via
Rat der Bürgermeister, für eine Änderung des Heimgesetzes einzusetzen, d. h.
die Aufnahme von strengeren Auflagen für Heimbetreiberinnen und -betreiber
sowie bessere Schutz- und Kontrollmechanismen zu Gunsten von Pflegebedürftigen
in Heimen. Beispielsweise müsste im Heimvertrag
sichergestellt werden, dass dem Träger als stärkerem Vertragspartner gegenüber
der Bewohnerin/dem Bewohner als der/dem schwächeren Vertragspartner besondere
Verpflichtungen zur Vertragseinhaltung auferlegt werden. Zweck besserer
Durchsetzung der Interessen von Pflegebedürftigen in Heimen sollte neben
Heimbeirat/-sprecher eine Kontrollstelle bestehend aus unabhängigen
ehrenamtlichen Fachleuten des Gesundheits- und Sozialbereichs wie z. B.
Mitglieder von Sozialverbänden zwischengeschaltet werden, die regelmäßig unangemeldet
Heime kontrolliert. Des weiteren sollten die Anforderungen
an den Betrieb eines Heims in Bezug auf persönliche und wirtschaftliche
Zuverlässigkeit vorab intensiver geprüft und mit Auflagen verbunden werden wie
z. B. Ausfallbürgschaften gegen Insolvenz. Der BVV ist bis zum 30.06.2006 zu
berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Auf den Zwischenbericht vom 15.08.2006 wird verwiesen. Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung vom
21.09.2006 der Vorlage des Bezirksamtes aus dem Ausschuss für Gesundheit,
Soziales, Gleichstellung und Migration zugestimmt. Er fordert die zuständige
Senatsverwaltung für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz auf, im Rahmen
der nächsten Überarbeitung des Heimgesetzes als Landesrecht auf eine Stärkung
der Heim-Beiräte gegenüber dem Heimbetreiber sowie auf eine bessere
Qualifizierung der Heim-Beiräte, z.B. in Form von Schulungen, hinzuwirken. Das Bezirksamt konnte damit den Auftrag der BVV erfolgreich
umsetzen und bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen
Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin |
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