Drucksache - 1817/2  

 
 
Betreff: Versorgung von psychisch Kranken in der Eschenallee sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Dittner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung
18.04.2006 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
16.05.2006 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2006 
52. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.5.2006 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die stationäre Versorgung psychisch Kranker im Ortsteil Charlottenburg im bisherigen Umfang (Eschenallee) sichergestellt wird.

 

 

Der BVV ist bis zum 30.6.2006 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Wie in den beiden Zwischenberichten erläutert, erfolgte die psychiatrische Pflichtversorgung im stationären und teilstationären Bereich Charlottenburg-Wilmersdorf bislang sowohl durch die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité, Standort Eschenallee, als auch durch die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik.

Mit Ablauf des 30.11.2009 endete die durch die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité, Standort Eschenallee ausgeübte Pflichtversorgung für Patienten aus der Region Charlottenburg.

Die ab diesem Zeitraum durch die Charité noch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geführten Betten/Plätze dienen nun einer überregionalen / sektorübergreifenden Pflichtversorgung.

Die psychiatrische Vollversorgung einschließlich der Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus einer festgelegten Region des Ortsteils Charlottenburg ging zum 1.12.2009 auf die Schlosspark-Klinik über.

In diesem Zusammenhang wurde von der Senatsverwaltung eine Verschiebung der 2007 eingeführten Versorgungsgrenze für die weiterhin an der bezirklichen Pflichtversorgung beteiligte Friedrich von Bodelschwingh-Klinik nach Norden, bis zur Heerstraße/Kaiserdamm/Straße des 17.Juni vorgenommen.

 

Nachdem der Bezirk im November 2009 durch den Ärztlichen Leiter der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik über die geplante Verschiebung der Versorgungsgrenze informiert worden war, wandte sich die Sozialstadträtin schriftlich mit der Bitte um Beibehaltung der bislang geltenden Versorgungsgrenzen an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Grundlage hierfür bildeten im Bezirk vorgenommene Berechnungen, wonach aufgrund dieser Verschiebung der Versorgungsgrenze durch die Schlosspark Klinik mit den fortan zur Verfügung stehenden 110 Betten/Plätzen etwa 1/3 der bezirklichen Gesamtbevölkerung versorgt werden müsste (Bettenmessziffer von 1,07 auf 1000 EW).

Die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik würde hingegen mit zukünftig etwa 140 Betten/Plätzen die restlichen 2/3 der bezirklichen Gesamtbe­völkerung versorgen (Bettenmessziffer von 0,68 auf 1000 EW).

 

Durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde der Bezirk über die ab 1.12.2009 geltende Verschiebung der Versorgungsgrenze erst mit Schreiben vom 3.12.2009 in Kenntnis gesetzt.

In diesem Schreiben teilte die Senatsverwaltung dem Bezirk mit, dass der Schlosspark Klinik zukünftig zwar 110 Betten/Plätze zur Verfügung stehen, jedoch hiervon nur 80 Betten/Plätze für die bezirkliche Pflichtversorgung vorgesehen seien.

Damit ergebe sich für den Versorgungsbereich der Schlosspark Klinik lediglich eine Bettenmess­ziffer von 0,78 auf 1000 EW.

Dem gegenüber stehe die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik, mit gemäß Krankenhausplan 2010 zukünftig 142 Betten/Plätzen, was einer Bettenmessziffer von 0,69 auf 1000 EW entspreche.

Für den Gesamtbezirk stehen folglich 222 Betten/Plätze für die Pflichtversorgung und damit eine Bettenmessziffer von 0,72 auf 1000 EW zur Verfügung.

Die leichte Unterschreitung der von der Senatsverwaltung für Gesamt-Berlin planerisch veranschlagten Bettenmessziffer von 0,75 auf 1000 EW begründete die Senatsverwaltung mit der im Gegensatz zu anderen Bezirken günstigeren Sozialstruktur von Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Zusammengefasst werden kann, dass die durch den Beschluss geforderte Sicherstellung der stationären Versorgung psychisch Kranker im Ortsteil Charlottenburg gewährleistet wird. Darüber hinaus wird vor dem Hintergrund der zu erwartenden Umsetzung des Krankenhausplans 2010 und der damit verbundenen Erhöhung der derzeit 120 Betten/Plätze auf die von der Senatsverwaltung im Schreiben vom 3.12.2009 avisierten 142 Betten/Plätze für die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik, die aus Sicht des Bezirkes zumindest vorübergehend bestehende Schieflage innerhalb der Versorgungsdichte in der stationär psychiatrischen   Pflichtversorgung wieder hinreichend ausgeglichen werden.

 

Wir bitten, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                            Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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