Drucksache - 1796/2  

 
 
Betreff: Einrichtung eines landesweiten Kinder- und Jugendparlaments unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/PDS (fraktionslos)/CDU 
Verfasser:Koska/Wagner/Apeloig/Statzkowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.01.2006 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 23.03.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat als auch im Rat der Bürgermeister für die Einrichtung eines landesweiten Kinder- und Jugendparlaments („Landes-KJP“) einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 15. April 2006 zu berichten.

 

 

Die BVV hat am 18.05.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister für die Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten in möglichst allen Bezirken einzusetzen, um ein Kinder- und Jugendparlament auf Landesebene zu ermöglichen.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat bereits in der schriftlichen Beantwortung der Großen Anfrage Drucksache Nr. 1794/2 zu Frage 5 („Sieht das Bezirksamt darüber hinaus Möglichkeiten, sich beim Senat für die Einrichtung eines landesweiten Kinder- und Jugendparlaments („Landes-KJP“) einzusetzen?“) ausgeführt:

 

„§ 5 Abs. 3 AG KJHG schreibt vor, dass in jedem Bezirk „geeignete Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch sicherzustellen (sind). Dabei ist der Bezirksschülerausschuss in die Beteiligung einzubeziehen“. Diese Aufgaben „sind unmittelbar dem für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts zuzuordnen und fachlich zu unterstützen, zu betreuen sowie vom Jugendhilfeausschuss zu begleiten. Den Kindern und Jugendlichen soll Gelegenheit gegeben werden, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu äußern und sie gegenüber den verantwortlichen Personen und Stellen zu vermitteln. Über die Maßnahmen und Erfahrungen soll dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig berichtet werden“.

 

Diese Forderung nach aktiver Mitwirkung und Mitgestaltung bezieht sich im Wesentlichen auf Kinder und Jugendliche unmittelbar betreffende kommunale Planungen und Entscheidungen, wie sie in den Bezirken getroffen werden, und entspricht dem Bedürfnis von Kindern und Jugendlichen eher als die Mitarbeit in übergeordneten Gremien mit dem Wirkungskreis auf Gesamtberliner Ebene.

 

Diese Einschätzung wird auch durch die Entwicklung seit 1992 auf Gesamtberliner Ebene belegt. Im Zuge der Debatte um die Einrichtung von Koordinierungsstellen wie z.B. Kinder- und Jugendbüros wurde 1992 das ABM-Projekt „Kids beraten den Senator“ durch den damaligen Senator für Jugend und Familie installiert. Nach zweijähriger Tätigkeit stellte es sich jedoch als sinnvoller heraus, Mitbestimmungsprojekte im unmittelbaren sozialräumlichen Umfeld der Kinder und Jugendlichen zu schaffen und sie zu vernetzen. Im Ergebnis entstand im März 1993 der Berliner Landesarbeitskreis Kinderpolitik, ein Gremium von Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekten in öffentlicher und freier Trägerschaft aus verschiedenen Bezirken. Aus diesem heraus wurde 2001 vom Landesjugendhilfeausschuss die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ berufen.

 

Die Einrichtung eines landesweiten Kinder- und Jugendparlaments („Landes-KJP“) erscheint daher derzeit eher nicht angezeigt. Vielmehr sollte zunächst Zielsetzung sein, in allen 12 Bezirken auf Dauer ein KJP einzurichten.“.

 

 

Das Bezirksamt hat bereits in vorausgegangenen Drucksachen deutlich gemacht, dass die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments (KJP) einen sehr wichtigen Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags darstellt, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen, und damit ihr Interesse an Demokratie und den kommunalen Entscheidungsprozessen geweckt und gefördert wird.

 

Das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied hat auf der politischen Ebene im Rahmen der regelmäßigen Sitzung der Bezirksstadträt/innen für Jugend sich mit Nachdruck für die KJP-Gründung über Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg hinaus auch in den anderen 10 Bezirken eingesetzt, jedoch leider ohne den erhofften Erfolg. Zum Teil werden in den anderen Bezirken bereits andere Beteiligungsformen praktiziert, zum Teil ist eine KJP-Gründung als nicht kind- und jugendgerecht abgelehnt worden. Aufgrund dieser Ausganglage ist auf eine förmliche RdB-Befassung verzichtet worden.

 

Am 29. September 2011 hat die konstituierende Plenarsitzung der 9. Wahlperiode (!) des KJP Charlottenburg-Wilmersdorf stattgefunden. Aus hiesiger Sicht ist dies ein großer Erfolg und die ablehnende Haltung einiger Bezirke damit eindeutig widerlegt.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                          Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                          Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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