Drucksache - 1749/2  

 
 
Betreff: ...die Bezirksverordnetenversammlung regt Verwaltungshandeln an...
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Dannert 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2005 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
26.01.2006 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV bringt ihr Unverständnis zum Ausdruck, dass das Bezirksamt den Beschluss zur Drucksache Nr. 1307/2 vom 17. März 2005 nicht fristgerecht bzw. nur unvollkommen umgesetzt hat.

 

Die BVV erwartet, dass Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung umgesetzt und entsprechend dem Bezirksverwaltungsgesetz behandelt werden.

 

Begründung

Das Bezirksamt ist durch den Beschluss zur Drs.-Nr. 1307/2 vom 17. März 2005 aufgefordert worden, zur Advents- und Weihnachtszeit vor oder an den Rathäusern im Bezirk Weihnachtsbäume aufzustellen. Dies ist zu Beginn der Adventszeit nicht bzw. nicht vollständig bzw. mit Verzögerung geschehen.

Verwiesen sei auf die einschlägigen Passagen des Bezirksverwaltungsgesetzes (§§ 12,13) :

Die Bezirksverordnetenversammlung ... regt Verwaltungshandeln an durch Empfehlungen und Ersuchen...
Hat die Bezirksverordnetenversammlung eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet, so hat das Bezirksamt seine Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Soweit dem angeregten Verwaltungshandeln nicht entsprochen wird, hat das Bezirksamt die Gründe dafür mitzuteilen.

 

 

 

 
 

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