Drucksache - 1709/2
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Ausschreibungen zur Reinigung von Schulgebäuden sicherzustellen, dass eine ausreichende Feuchtreinigung der Schulräume erfolgt. Für Klassenräume ist möglichst eine tägliche, mindestens aber eine Feuchtreinigung alle zwei Schultage festzuschreiben. Sollten für die Reinigung von Schulen bereits längerfristige Verträge vorliegen, die dieser Forderung nicht entsprechen, wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich diese Verträge mit dem oben genannten Ziel zu erweitern. Der BVV ist bis zum 1. Februar 2006 zu berichten.
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