Drucksache - 1633/2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Verwendung von offenporigem Asphalt oder anderer lärmmindernder Straßenbeläge zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bezirk geeignet ist.
Sollte eine Eignung bejaht werden, ist in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast die Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit zu untersuchen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2006 zu berichten.
Begründung: Offenporiger Asphalt (OPA) ist geeignet, den Straßenverkehrslärm um bis zu 10 dB(A) zu reduzieren, was einer Halbierung des Lärmeindrucks entspricht.
Bislang wird OPA auf vor allem auf schnell befahrenen Straßen, insbesondere Autobahnen, eingesetzt. Die Bundesregierung begründete dies bisher damit, die Effektivität der Lärmreduzierung hänge von der Geschwindigkeit ab. Bei langsam befahrenen Straßen beruhe die Geräuschbelastung stärker auf dem Antriebslärm. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch eine erheblich lärmreduzierende Wirkung von OPA auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten (vgl. Ennes Sarradj, TU Dresden, Institut für Akustik und Sprachkommunikation: Absorbertheorien für offenporigen Belag).
Auf den Autobahnen und stark befahrenen Straßen im Innenstadtgebiet könnte die Verwendung von OPA zu einer spürbaren Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger führen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der europaweiten Lärmschutzbemühungen zu würdigen.
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