Drucksache - 1626/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat und der WIR dafür einzusetzen, dass im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz die Mietpreisgrenzen des Mietspiegels für Altbauten auch in den Häusern gelten, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus saniert und modernisiert wurden.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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