Drucksache - 1592/2
Die BVV beschließt: 1.
Als stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates im
Sinne von § 7 Abs. 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung wird auf Vorschlag des
JHA aus der Mitte der BVV der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses –
Herr Fréderic Verrycken – berufen. 2.
Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des
Verwaltungsrates im Sinne von § 7 Abs. 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung wird
auf Vorschlag des JHA aus der Mitte der BVV die erste stellvertretende
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses – Frau Stephanie Zeugner –
berufen. 3.
Als beratendes Mitglied des Verwaltungsrates im Sinne
von § 7 Abs. 3 Buchstabe a) wird auf Vorschlag des JHA der Vorsitzende des
Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten – Herr Ralf Mennicke
– vorgeschlagen. Die BVV empfiehlt dem sich konstituierenden
Verwaltungsrat, Herrn Ralf Mennicke zu berufen. 4.
Als stellvertretendes beratendes Mitglied des
Verwaltungsrates im Sinne von § 7 Abs. 3 Buchstabe a) wird auf Vorschlag des
JHA der stellvertretende Vorsitzende des Bezirkselternausschusses der
Kindertagesstätten – Herr Herbert Saul – vorgeschlagen. Die BVV
empfiehlt dem sich konstituierenden Verwaltungsrat, Herrn Herbert Saul zu
berufen. |
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