Drucksache - 1370/2  

 
 
Betreff: Spielstraße am Spielplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Schäfer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2005 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Frauen Beratung
12.05.2005 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
08.06.2005 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.08.2005 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 19.08.2005
2. Version vom 05.12.2006

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Das BA wird aufgefordert zu prüfen, ob der Abschnitt des Stuttgarter Platzes zwischen Windscheidstraße und der Kreuzung Rönnestraße / Leonhardtstraße als Spielstraße ausgewiesen werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2005 zu berichten.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Bereich um den Spielplatz am Stuttgarter Platz wurde zu Beginn der 80er Jahre umgebaut. Um ein sichereres Überqueren zum Spielplatz zu gewährleisten, wurden die an den Spielplatz angrenzenden Straßenabschnitte baulich eingeengt.

 

Der Bereich westlich des Spielplatzes zwischen Leonhardt- und Rönnestraße wurde aufgrund des geringen Durchgangsverkehrs als verkehrsberuhigter Bereich ausge­wiesen.

 

Der in Rede stehende ebenfalls baulich verengte nördliche Bereich zwischen Wind­scheid- und Leonhardtstraße wurde aufgrund des höheren Durchgangsverkehrs nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Zum Schutz der Fußgänger befindet sich dort eine Lichtzeichenanlage, die bei Bedarf angefordert werden kann.

 

In verkehrsberuhigten Bereichen gilt neben der Schrittgeschwindigkeit, dass Fuß­gänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen und Kinderspiele überall erlaubt sind.

 

Da der ca. 50 m lange, dann als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Straßen­abschnitt direkt hinter der Fußgängerampel liegen würde, hätte dies zur Folge, dass dem Fußgänger ein Halt durch Rot signalisiert wird, während er direkt hinter der Am­pel im verkehrsberuhigten Bereich die Straße jederzeit überqueren kann. Auch dem Kfz-Fahrer kann nicht einerseits durch Grün ein ungehindertes Ein- und Durchfahren signalisiert werden, wenn er gleichzeitig damit rechnen muss, dass hinter der Licht­zeichenlage Fußgänger die Straße jederzeit queren dürfen. Das würde letztlich zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger führen.

 

Da beide Verkehrsregeln nicht miteinander vereinbar sind, noch dazu im Bereich ei­nes von Kindern gern besuchten Spielplatzes kann dieser Vorschlag nach Prüfung leider nicht umgesetzt werden. Die notwendige Entfernung der Ampel würde die Ver­kehrsicherheit in dem Bereich nicht verbessern, sondern eher verschlechtern.

 

Aufgrund der geschilderten Sachlage bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erle­digt zu betrachten.

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                             Martina Schmiedhofer

Stv. Bezirksbürgermeister                                                               Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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