Drucksache - 1370/2
Die BVV
beschließt: Das BA wird aufgefordert zu prüfen, ob der Abschnitt des Stuttgarter Platzes zwischen Windscheidstraße und der Kreuzung Rönnestraße / Leonhardtstraße als Spielstraße ausgewiesen werden kann. Der BVV ist
bis zum 31.05.2005 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Der Bereich um den Spielplatz am Stuttgarter Platz wurde zu
Beginn der 80er Jahre umgebaut. Um ein sichereres Überqueren zum Spielplatz zu
gewährleisten, wurden die an den Spielplatz angrenzenden Straßenabschnitte
baulich eingeengt. Der Bereich westlich des Spielplatzes zwischen Leonhardt-
und Rönnestraße wurde aufgrund des geringen Durchgangsverkehrs als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der in Rede stehende ebenfalls baulich verengte nördliche Bereich zwischen Windscheid- und Leonhardtstraße wurde aufgrund des höheren Durchgangsverkehrs nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Zum Schutz der Fußgänger befindet sich dort eine Lichtzeichenanlage, die bei Bedarf angefordert werden kann. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt neben der
Schrittgeschwindigkeit, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite
benutzen dürfen und Kinderspiele überall erlaubt sind. Da der ca. 50 m lange, dann als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesene Straßenabschnitt direkt hinter der Fußgängerampel liegen würde,
hätte dies zur Folge, dass dem Fußgänger ein Halt durch Rot signalisiert wird,
während er direkt hinter der Ampel im verkehrsberuhigten Bereich die Straße
jederzeit überqueren kann. Auch dem Kfz-Fahrer kann nicht einerseits durch Grün
ein ungehindertes Ein- und Durchfahren signalisiert werden, wenn er
gleichzeitig damit rechnen muss, dass hinter der Lichtzeichenlage Fußgänger
die Straße jederzeit queren dürfen. Das würde letztlich zu einer erheblichen
Gefährdung der Fußgänger führen. Da beide Verkehrsregeln nicht miteinander vereinbar sind,
noch dazu im Bereich eines von Kindern gern besuchten Spielplatzes kann dieser
Vorschlag nach Prüfung leider nicht umgesetzt werden. Die notwendige Entfernung
der Ampel würde die Verkehrsicherheit in dem Bereich nicht verbessern, sondern
eher verschlechtern. Aufgrund der geschilderten Sachlage bittet das Bezirksamt,
den Beschluss als erledigt zu betrachten. Klaus-Dieter Gröhler Martina
Schmiedhofer Stv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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