Drucksache - 1344/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23. März 2006 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Rad fahren in bezirklichen Grünanlagen, bei Wahrung des Vorranges der Fußgänger, auf dafür geeigneten Wegen zu erlauben.
Eine Abstimmung mit der BVV hat vorab zu erfolgen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2006 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
In folgenden Grünanlagen des Bezirkes ist das Radfahren gestattet, die in Frage kommenden Wege bzw. Anlagen sind entsprechend ausgeschildert.
- Uferweg südlich der Spree und des Landwehrkanals (vom Eingang Schlosspark Charlottenburg bis Straße des 17, Juni)
- Volkspark Wilmersdorf (nördlicher Hauptweg von Grenze Schöneberg bis Rudolstädter Straße)
- Volkspark Jungfernheide (alle Wege)
- Hempelsteig (vom U-Bahnhof Ruhleben bis Friedhof Ruhleben)
- Otto-Grünberg-Weg/Hebbelstraße (von Schloßstraße bis Kaiser-Friedrich-Straße)
- Ruhwaldhöhenweg (vom Ruhwaldweg bis Fürstenbrunner Weg)
- Trabener Straße bis Trabener Steg
Eine Freigabe des Lietzenseeparks ist aufgrund der hohen Frequentierung durch Parkbesucherinnen und Parkbesucher nicht möglich, da das Bezirksamt hier eine zu hohe Gefährdung des Fußgängerverkehrs sieht.
Nach Beratung im Ausschuss für Tiefbau und Grünflächen am 7. Dezember 2011 sollen zusätzlich folgende Wege in Parkanlagen für das Radfahren hergerichtet und freigegeben werden:
- Volkspark Wilmersdorf (südlicher Hauptweg zwischen Bundesallee und Bezirksgrenze zu Tempelhof-Schöneberg (Hans-Rosenthal-Platz))
- Preußenpark (Querweg zwischen Brandenburgische Straße und Württembergische Straße)
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Klaus-Dieter Gröhler Marc Schulte Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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