Drucksache - 1166/2  

 
 
Betreff: Keine ersatzlose Streichung des § 51 Abs. 2 Berliner Bauordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Falkowski 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.10.2004 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen Beratung
23.11.2004 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.12.2004 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 30.11.2004
2. Version vom 20.12.2004
3. Version vom 20.12.2004

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für die Beibehaltung des § 51 Abs. 2 Berliner Bauordnung einzusetzen und damit zu unterstreichen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen weiterhin ernst genommen und ihre Rechte nicht ausgehebelt werden sollen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2005 zu berichten.

 


 

 
 

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