Drucksache - 1166/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für die Beibehaltung des § 51 Abs. 2 Berliner Bauordnung einzusetzen und damit zu unterstreichen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen weiterhin ernst genommen und ihre Rechte nicht ausgehebelt werden sollen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2005 zu berichten.
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