Drucksache - 1152/2  

 
 
Betreff: Sportgeräte auf dem Schulhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Schulte/Statzkowski 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.09.2004 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Schule Beratung
02.12.2004 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
06.01.2005 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
03.02.2005 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
18.02.2005 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Ausschuss für Frauen Beratung
09.12.2004 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
13.01.2005 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
10.02.2005 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
Ausschuss für Schule Beratung
Ausschuss für Frauen Beratung
Ausschuss für Schule Beratung
Ausschuss für Frauen Beratung
Ausschuss für Schule Beratung
Ausschuss für Bauwesen Beratung
02.11.2005 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2005 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 30.09.2004
2. Version vom 07.11.2005
3. Version vom 17.11.2005

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen der Schulhofumgestaltung (IZBB) auf dem Gelände der Alt-Schmargendorf-Grundschule (sportbetonte Grundschule) die vorhandenen Fußballtore mit neuen Netzen auszustatten.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob Basketballkörbe im Freien aufgestellt werden können. Die BVV bittet die zuständigen Gremien der Schule sicherzustellen, dass die Spielgelegenheiten von Mädchen und Jungen gleichermaßen genutzt werden können.

 

Der BVV und dem KJP ist bis zum 15. Februar 2006 zu berichten.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Begründung:

 

Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 23.09.2004 (5/2)

 

 


 

 
 

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