Drucksache - 1008/2  

 
 
Betreff: Hände weg von der Sozialhilfe!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Schäfer 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2004 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 09.06.2004

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt die Haltung des Bezirksamtes, die Sozialhilfe als pfändungsfreie Hilfe zum Lebensunterhalt auch weiterhin gemäß der geltenden Rechtslage anzuerkennen und auch im Falle von Ordnungswidrigkeiten seitens von Sozialhilfeempfängern die Sozialhilfe unangetastet zu lassen.

Bestrebungen anderer Bezirke, von dieser Handhabung abzuweichen, ist in den zuständigen Gremien entgegenzutreten.

Der BVV ist bis zum 31.08.2004 zu berichten.

Begründung:

In Spandau haben CDU und FDP das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, ob Sozialhilfeempfängern bei Ordnungswidrigkeiten Geld von der Sozialhilfe abgezogen werden kann, zum Beispiel wenn sie gegen das Alkoholverbot in der Altstadt verstoßen und zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Spandau sprach in diesem Zusammenhang davon, dass asoziales Verhalten nicht hinnehmbar sei.

Wir sehen daher Anlass, uns entschieden gegen diese Forderungen auszusprechen. Darüber hinaus halten wir die Ausdrucksweise für absolut unmenschlich und verachtend.

Der Anspruch auf Sozialhilfe ist nicht pfändbar (§ 4 Abs. 1 BSHG)

Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Sozialhilfe ist kein Almosen für die betroffenen Menschen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen