Die BVV
möge beschließen:
Die BVV
Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt die Haltung des Bezirksamtes, die
Sozialhilfe als pfändungsfreie Hilfe zum Lebensunterhalt auch weiterhin gemäß
der geltenden Rechtslage anzuerkennen und auch im Falle von
Ordnungswidrigkeiten seitens von Sozialhilfeempfängern die Sozialhilfe
unangetastet zu lassen.
Bestrebungen
anderer Bezirke, von dieser Handhabung abzuweichen, ist in den zuständigen
Gremien entgegenzutreten.
Der BVV
ist bis zum 31.08.2004 zu berichten.
Begründung:
In
Spandau haben CDU und FDP das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, ob Sozialhilfeempfängern
bei Ordnungswidrigkeiten Geld von der Sozialhilfe abgezogen werden kann, zum
Beispiel wenn sie gegen das Alkoholverbot in der Altstadt verstoßen und zur
Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Spandau
sprach in diesem Zusammenhang davon, dass asoziales Verhalten nicht hinnehmbar
sei.
Wir
sehen daher Anlass, uns entschieden gegen diese Forderungen auszusprechen.
Darüber hinaus halten wir die Ausdrucksweise für absolut unmenschlich und
verachtend.
Der Anspruch auf Sozialhilfe
ist nicht pfändbar (§ 4 Abs. 1 BSHG)
Wer in der
Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen
können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe.
Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für jeden, der sich nicht selbst helfen und
auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Sozialhilfe ist kein Almosen
für die betroffenen Menschen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung
für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern,
sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des
Menschen entspricht.