Auszug - Vorlage zur Beschlussfassung 05/2023 Jugendförderung  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 21.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Holst stellt die Förderplanung für 2024/25 dar.

 

Frau Stange betont, dass der Blick auch auf die öffentlichen Einrichtungen gesetzt werden muss und erinnert daran, dass es in 2024/2025 zu deutlichen Kürzungen kam. Herr Kadow fragt, wie sich die Erhöhung der Förderung der Falken gegenüber 2023 zusammensetzt. Herr Holst erklärt, dass sich die Förderung ausschließlich aus den von den Falken in 2023 beantragten und von der SenBJF genehmigten Tarifmittel handelt. Frau Schmidt-Statskowski fragt, ob die Projekte, die in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage in den Spalten für 2024/25 mit einem Strich aufgeführt sind, in den Jahren nicht gefördert werden.

 

Herr Holst stimmt zu und ergänzt, dass die Projekte eventuell in anderen Förderkulissen berücksichtigt werden könnten (z.B. in Landesmitteln). Herr Holst führt aus, dass erfahrungsgemäß im Laufe eines Kalenderjahres Mittel frei werden (z.B. aus nicht besetzten Stellen) die für andere Projekte verwendet werden können. Im Rahmen der AG 78 Jugend sind die Träger ermutigt worden auch unterjährig, Projektideen bekannt zu geben. Daher sammeln die Regionalen Jugendförderer neue Projektideen, die sie Herrn Holst vorstellen. Sobald zusätzliche Mittel bereitstehen, wird angestrebt, diese Projekte zu finanzieren.

 

Herr Taschenberger fragt, warum die in Anlage 2 aufgeführten Projekte in so unterschiedliche Höhe gefördert werden und wie die Entscheidungen zur Förderung getroffen werden. Herr Holst verweist auf die eben gehaltene Präsentation und erklärt, dass zu Beginn einer Förderung alle im Bezirk in der Jugend tätigen Träger aufgefordert werden, bei Interesse Anträge zu stellen. Nicht alle Träger stellen Anträge. Die Entscheidung zur Förderung wird in Absprache zwischen Fachsteuerung und regionaler Jugendförderung vor dem Hintergrund der jeweils gültigen Förderbedingungen beschlossen. Dabei spielen Rahmenbedingungen (wie z.B. Kosten-Leistungs-Rechnung des Lands Berlin) als auch konzeptionelle Schwerpunktsetzungen (wie z.B. Zielgruppen) durch die Regionalen Jugendförderung eine Rolle. Frau Stange ergänzt, dass nicht alle Träger die Ressourcen haben, entsprechende Anträge zu stellen und/oder Projekte umzusetzen.

Abstimmung:

Bei 4 befangenen Mitglieder bleiben 9 stimmenberechtigte Mitglieder:

Der Antrag wird bei einer Gegenstimme angenommen:
Ja: 8    Nein: 1  Enthaltungen: 0

 

 

 
 

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