Auszug - Nicht öffentlicher Teil
BzStR Schruoffeneger leitet ein zum WOGA-Komplex. Dort gebe es zwei verschiedene Prozesse. Der eine Prozess richte sich gegen eine Veränderungssperre und in dem anderen Prozess gehe es um die Frage, ob es eine Baugenehmigung gebe. Bei dem ersten Prozess sei letzte Woche per Urteil verloren worden. Das Gericht habe gesagt, dass der Beschluss nicht angemessen sei und ein zu weitgehender Eingriff in die Rechte des Eigentümers. Für den zweiten Prozess gebe es noch keine Urteilsverkündung. Er hoffe, dass diese in den nächsten 14 Tagen komme.
BV Wieland erkundigt sich zu den Spielplätzen, da ursprünglich auch schon mehr Kitaplätze in einer Diskussion gewesen seien
Frau Giehler antwortet, dass dem Gericht eine Stellungnahme vom Jugendamt vorlag. Der Bedarf seien 170 Plätze gewesen. Bei privaten Grundstücken müsse geschaut werden, ob es andere Mittel gebe. Das Gericht habe den Tatbestand einer Negativplanung gesehen-
BV Brzezinski möchte wissen, wann das Gericht die Planerfordernis eines B-Plans in Zweifel zieht.
BzStR Schruoffeneger antwortet, dass der B-Plan nicht das gesamte Grundstück definiere, sondern nur einen Teil.
BV Dr. Timper erkundigt sich, was mit Bürgerbeteiligung gemeint sei.
BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die Auslegung des B-Plans gerade laufe.
BV Heyne bittet darum, dass im Sonderausschuss zum WOGA-Komplex die Urteilsbegründung auch den Mitgliedern des Sonderausschusses zugänglich gemacht werde.
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