Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur -Zoom-Meeting. Gäste möchten sich bitte vorab im BV-Büro anmelden.(bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de) Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.-
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Schmitt-Schmelz berichtet, dass die Bibliotheken nach dreiwöchiger Schließung wieder geöffnet sind. Dabei wird das sogenannte Supermarktmodell angewandt, bei dem sich jede Besucherin und jeder Besucher einen Korb nimmt. Sind am Eingang keine Körbe mehr vorhanden, ist die maximale Anzahl der zulässigen Besucherinnen und Besucher erreicht. Die Verweildauer soll bei 15 bis 30 Minuten liegen. Arbeitsplätze stehen nicht zur Verfügung.

 

Im Fachbereich Kultur ist ab dem 16.03.2021 eine schrittweise Öffnung der Museen vorgesehen. Interessierte Besucherinnen und Besucher müssen ihre Terminbuchung telefonisch vornehmen.

 

Auch die Artothek wird wieder teilweise geöffnet. Zunächst allerdings nur zu dem Zweck der Rückgabe von geliehenen Werken, deren Rückgabe sich aufgrund der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung verzögerte.

 

In der Volkshochschule findet ein Großteil der Kurse online statt. Die Ausnahme sind die Integrationskurse. Bereits in 2020 wurden alle Zweiertische aus den Unterrichtsräumen entfernt und stattdessen Einzeltische angeschafft. So ist es wesentlich besser möglich in einem Unterrichtsraum Abstand zueinander zu halten.

In der Musikschule finden circa 80 % der Kurse statt. Unterrichtsmaterialien werden z.B. per EMail oder Briefpost verschickt, die dann in online Meetings besprochen und geübt werden.

 

Die Quote liegt u.a. bei circa 80 %, weil manche Eltern zu viel Bildschirmzeit ihrer Kinder vermeiden wollen und ihre Verträge ruhen lassen oder gekündigt haben.

Musikschullehrerinnen und –lehrer, die einen Honorarvertrag besitzen, erhalten 100 % Ihres Honorars, wenn sie den Schülerinnen und Schülern ein adäquates Unterrichtsangebot machen. Wird dieses Angebot von den Schülerinnen und Schülern abgelehnt, erhalten sie 75 % ihres gewöhnlichen Honorars.

 

In der VHS konnten Gesundheits- oder Kochkurse in den letzten Monaten natürlich nicht stattfinden. Trotzdem wurden einige Verträge mit Lehrerinnen und Lehrern verlängert, damit, sobald es der Infektionsschutz wieder erlaubt, weiterhin ein umfassendes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden kann. Außerdem wurde die Mindestteilnehmerzahl vieler Volkshochschulkurse von acht auf fünf Personen heruntergesetzt.

 

Frau Boden berichtet von einigen Musikschullehrerinnen und –lehrern sowie Volkshochschullehrerinnen und –lehrern aus anderen Bezirken, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können.

Frau Schmitt-Schmelz antwortet, dass deshalb in CharlottenburgWilmersdorf die Honorarverträge verlängert wurden. Es wird ein sozialer Umgang mit den Lehrkräften gepflegt, ohne dass dabei Vorgaben verletzt würden.

 

Frau Dr. Timper fragt welcher Instrumentalunterricht denn weiterhin stattfinden kann?

Frau Schmitt-Schmelz berichtet, dass alles außer der Ensemblearbeit weitergeführt wird. Ein Ensembleunterricht ist aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeit bei der Internet-Datenübertragung nicht möglich. Stattdessen wird diesen Personen Einzelunterricht angeboten. Die Lehrkräfte unterrichten von zu Hause aus. In den Standorten der Musikschule gibt es leider noch kein WLAN.

Frau Gronde-Brunner fragt, wann Tanzgruppen wieder in bezirkliche Einrichtungen dürfen.

Frau Schmitt-Schmelz antwortet, dass das abhängig von der gültigen Fassung der Infektionsschutzverordnung ist, die die Senatsverwaltung verfasst und veröffentlicht.

Frau Gronde-Brunner fragt nach dem Projekt „Stadt findet Kunstdes Fachbereichs Kultur Charlottenburg-Wilmersdorf zur Förderung von künstlerischen Projekten im Stadtraum als Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler.

 

Für eine Bewerbung, die bis zum 15.03.2021 eingegangen sein muss, muss nachgewiesen werden, dass es sich bei den Bewerbern um professionelle Künstlerinnen und Künstler oder Künstlerinitiativen oder Künstlergruppen handelt. Wie soll die Professionalität nachgewiesen werden?

 

Frau von der Lieth, Leiterin des Fachbereich Kultur, nennt die Kriterien nach denen von einer Jury entschieden werden wird. Das Projekt gab es in 2020 bereits.

 

Das professionelle Künstlertum lässt sich meist am Lebenslauf ablesen. Ein Hinweis auf Professionalität sind die regelmäßige Teilnahme an Ausstellungen, Auszeichnungen, Stipendien. Dieses Kriterium ist wichtig, da es in diesem Projekt explizit darum geht freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, die von der Kunst leben. Deshalb sind auch 65 % der Förderung als Honorar veranschlagt.

 

Frau Schmitt-Schmelz berichtet über den Ablauf der einstündigen digitalen Veranstaltung zur Wissmannstraße am 5. März 2021. Es gab 47 TeilnehmerInnen, davon 23 außerhalb von Presse, Politik und MA des Bezirksamtes. Bis zum 9.4.2021 werden die Vorschläge zur Umbenennung gesammelt. Die Jury, bestehend aus AnwohnerInnen (3), Fraktionen (6), Bündnis Decolonize Berlin (2) wird darüber entscheiden. Die Vorsteherin der BVV, Frau Hansen und Frau Schmitt-Schmelz werden den Prozeß weiterhin begleiten.

 


 

 
 

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