Auszug - Den Kurfürstendamm autofrei gestalten  

 
 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 27.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1671/5 Den Kurfürstendamm autofrei gestalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

zu 6 Den Kurfürstendamm autofrei gestalten

 Vorlage: 1671/5

 

 – Zusammenbehandlung mit –

 

 TOP 10 Kurfürstendamm zum attraktiven Boulevard entwickeln

    Vorlage: 1713/5

 

BV Kaas Elias erläutert den Antrag aus TOP 6.

 

BV Dr. Murach erläutert den Antrag aus TOP 10. Er verweist auf das Beispiel eines Boulevards in Ljubljana.

 

BV Recke stellt den Unterschied zwischen der Drucksache 1360/5 „Tauentzien probeweise als Fußngerzone“ und dem Antrag aus TOP 6 klar, so seien die Händler am oberen Kurfürstendamm explizit auf den MIV angewiesen. Tauentzien und Kudamm seien insbesondere hinsichtlich ihrer Rolle im Straßennetz nicht vergleichbar. Er kritisiert weiter, dass man erst einmal belastbare Ergebnisse aus längeren Versuchen erlangen müsse, bevor man eine wichtige Straße wie den Kudamm autofrei gestalten könne. Er verweist auf die schlechte Erfahrung aus der Friedrichstraße. Auch die Forderung in TOP 10 nach Tempo 30 könne er hinsichtlich der in der Sitzung geschilderten Daten nicht unterstützen.

 

BV Saßen schlägt vor, den Antrag aus TOP 6 wie folgt zu präzisieren: Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Stellen ein Konzept zu entwickeln, wie der Kurfürstendamm als ein Bereich ohne motorisierten Individualverkehr entwickelt werden könnte, […]“.

BV Kaas Elias übernimmt den Vorschlag des BV Saßen.

 

BV Hertel äert das Missfallen seiner Fraktion, den Kudamm erst auf Tempo 30 zu beschränken und dann komplett autofrei zu machen. Die geringe Zahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie die negativen Erfahrungen aus der Friedrichstraße hinsichtlich Rückgang der Einnahmen der Geschäfte und Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr sprechen dagegen. Er verweist auf die Ansicht von SenStadt, dass der Kudamm bereits jetzt ein attraktiver Boulevard sei.

 

BV Sell kritisiert beide Anträge als nicht zustimmungsfähig. Er verweist auf eine Bürgerveranstaltung seiner Fraktion, in der sich die Gewerbetreibenden am Tauentzien gegen eine Fußngerzone ausgesprochen hätten. Er bekräftigt die gefährliche Situation durch schnelle Radfahrende in der Friedrichstraße.

 

BV Klose kritisiert den Antrag aus TOP 10 als zu vorschnell, es sei wichtig, sich zuerst ein Konzept auszudenken und dann die modalen Beschränkungen zu erlassen. Sie verweist des Weiteren auf die vermutlich weitreichenden Folgen, die aus einer Abstufung des Kudamms von Hauptverkehrsstraße zur Örtlichen Straße entspringen rden, stellt die Frage nach den Konsequenzen aber nochmal in den Raum. Auch die Reduktion auf Tempo 30 sei nicht zielführend. Eine Sperrung des Kudamms in voller Länge werde zusätzlich zu enormen Belastungen für die Seitenstraßen führen.

 

Herr Haegele entgegnet der Kritik an der Situation in der Friedrichstraße, dass noch keine belastbaren Evaluationsergebnisse verfügbar seien, man könne also noch nicht objektiv urteilen. Die Polizei habe bislang auch keinen Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung durch Radfahrende festgestellt.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet der BV Klose, dass die Folgen unklar seien. Sicher sei aber, dass dadurch die Zuständigkeit zum Bezirk gehe, was die verkehrsrechtlichen Anordnungen einfacher machen würde. Unsicher sei aber nach wie vor, welche Konsequenzen auch nach Abstufung aus dem Rechtsbegriff der überbezirklichen / besonderen Bedeutung erwachsen, da „Hauptverkehrsstraße“ kein gesetzlicher Begriff sei.

 

Herr Haegele stellt klar, dass die Frage der Einordnung im StEP-Verkehr getroffen werde. Straßen im StEP-Verkehr liegen in der straßenverkehrsbehördlichen Zuständigkeit, die Nebenstraßen (nicht im StEP-Verkehr aufgeführt) in der Zuständigkeit des Bezirkes. Fragen des Baulastträgers seien aber durch die Einordnung nicht tangiert und daher weiterhin in der bezirklichen Zuständigkeit. Die Herausname einer Straße werde aber durch die Straßenverkehrsbehörde vorgenommen, könne aber durch den Bezirk angeregt werden.

 

BV Heyne widerspricht Herrn Haegele, so sei die Geschwindigkeitsbegrenzung erst nach Auftreten der Überschreitungen erlassen worden. Die Polizei habe sehr wohl massive Überschreitungen festgestellt, diese aber nicht geahndet, da Fahrräder über keine Messgeräte verfügen. Er bekräftigt nochmals die gefährliche Situation sowie die Umsatzrückgänge der Einzelhändler in der Friedrichstraße und schlägt vor, die Ampeln wieder einzuschalten, um Rotlichtverstöße zu erfassen.

 

Herr Haegele widerspricht dem BV Heyne, die Geschwindigkeitsbegrenzung habe seit dem ersten Tag an bestanden, außerdem habe die fehlende Ausstattung mit Messgeräten seitens des Radverkehrs keine Auswirkung auf die Rechtswirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

BV Dr. Murach verweist auf das Beispiel der Wilmersdorfer Straße, die auch herabgestuft worden sei. Er argumentiert des Weiteren für eine gleichzeitige Entwicklung und Prüfung in einem sektoralen Verkehrsentwicklungskonzept, auf welcher Länge man den Kudamm umwidmen könne und auf welche Weise, gerade im Hinblick auf Immissionsschutz, der Verkehr umgelenkt werden könne. Die sei auch Gegenstand des Antrages.

BV Sell bezieht sich auf den Herrn Haegele und verweist auf die Unterschiede zwischen der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung und der tatsächlichen Umsetzung und Sanktionierung. Er bekräftigt die mangelnde Kontrollierbarkeit, da Fahrräder standardmäßig über keine Tachometer verfügen, sowie die erwiesene Gefahrensituation. Das Nutzen der vorhandenen Lichtsignalanlagen rde die Situation verbessern.

 

Herr Haegele erwidert nochmals, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Friedrichstraße von Beginn an ausgeschildert worden sei und dass die Polizei keine zu ahnenden Überschreitungen außerhalb des Toleranzbereiches tte feststellen können. Die Faktenlage stehe nicht zur Debatte.

 

BV Dr. Murach stellt klar, dass die SPD-Fraktion keinesfalls den gesamten Kurfürstendamm in einen Boulevard umwandeln wolle. Auch sei keine Fahrradstraße angedacht, vielmehr wolle man den Fußverkehr priorisieren. Im sektoralen Verkehrsentwicklungskonzept werde sowohl die Umlenkung als auch diempfung des Verkehrs untersucht.

 

BV Recke fragt welche Maßnahmen durch Bezirk und SenUVK angedacht seien, um das Rasereiproblem zu lösen.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass der Bezirk als Straßenbaulastträger agieren werde. Man müsse die Möglichkeiten hinsichtlich Umgestaltung des Mittelstreifens sowie deren Auswirkungen auf die Durchschnittsgeschwindigkeit prüfen.

 

Der Vorsitzende BV Saßen eröffnet die Abstimmung über den geänderten Antrag aus TOP 6 (DS 1671/5):

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Stellen ein Konzept zu entwickeln, wie der Kurfürstendamm als ein Bereich ohne motorisierten Individualverkehr entwickelt werden könnte, in dem (beispielsweise auf einer Seite) weiterhin Fahrräder, Busse und Lieferverkehr fahren können. Hierzu soll der BVV-Beschluss „Tauentzien probeweise als Fußgängerzone“ (Drucksache 1360/5) auch auf dem Kurfürstendamm angewandt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich zusammen mit den zuständigen Stellen dafür einsetzen, wie der Kurfürstendamm als ein Bereich ohne motorisierten Individualverkehr entwickelt werden kann, in dem (beispielsweise auf einer Seite) weiterhin Fahrräder, Busse und Lieferverkehr fahren können. Hierzu soll der BVV-Beschluss „Tauentzien probeweise als Fußgängerzone“ (Drucksache 1360/5) auch auf dem Kurfürstendamm angewandt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 7 dagegen: 6 Enthaltung: 1

 

Der Vorsitzende BV Saßen eröffnet die Abstimmung über den Antrag aus TOP 10 (DS 1713/5):

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass eine städtebauliche und verkehrliche Konzeption zur Umgestaltung des Kurfürstendamms zu einem Boulevard mit hoher Aufenthaltsqualität entwickelt und gesetzt wird. In einem städtebaulichen Wettbewerb unter Beteiligung des Bezirksamtes, der BVV und der AG City ist eine Neuaufteilung des öffentlichen Raums zugunsten vielfältiger Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Stadtmöblierung, öffentliche Sitzgelegenheiten, mehr Barrierefreiheit) zu entwerfen. Dabei sind auch die Erfahrungen erfolgreicher verkehrsberuhigter Flaniermeilen andere europäischer Metropolen (z.B. Ramblas in Barcelona und Cankarjeva Cesta in Ljubljana) einzuholen. Es sollen weitestgehend alle Bäume am Kurfürstendamm erhalten bleiben.

  •                                                                   Als Übergangslösung ist der Kurfürstendamm kurzfristig von einer Hauptverkehrsstraße (StEP Netz) zu einer bezirklichen Nebenstraße herabzustufen, um die nur dann bestehende rechtliche Möglichkeit der Einführung von Tempo 30 kombiniert mit geschwindigkeitsdämpfenden baulichen Maßnahmen zu nutzen. Installation von Videokameras zur Verkehrsbeobachtung
  •                                                                   Die Endwidmung des Kurfürstendamms als Hauptverkehrsstraße und die Herausnahme aus dem StEP Netz ist bereits in den neuen noch in der Abstimmung befindlichen Stadtentwicklungsplan (StEP) Mobilität und Verkehr 2030 zu berücksichtigen.
  •                                                                   Weiterhin ist von der Senatsverkehrsverwaltung auf der Grundlage des neuen StEP Mobilität und Verkehr 2030 eine sektorale Verkehrskonzeption zu entwickeln, die es mittelfristig ermöglicht, dass längere Abschnitte des Kurfürstendamms im Anschluss an die Tauentzien Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden können, ohne dass es zu einer gesundheitsgefährdenden Erhöhung der Lärm- und Luftbelastung der Anwohner*innen in den Parallelstraßen (z.B. der Lietzenburger oder der Kantstraße) kommt.
  •                                                                   Der Kurfürstendamm soll weiterhin für den Linienverkehr der BVG, für den Taxiverkehr, für den Wirtschaftsverkehr sowie Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr geöffnet bleiben.
  •                                                                   Wichtige Bausteine der Konzeption sind verkehrslenkende Maßnahmen kombiniert mit Maßnahmen kombiniert mit Maßnahmen zur Dämpfung des Quell- und Zielverkehrs in die City-West (insbesondere die Ausdehnung und Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung und eine schnellere Umsetzung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur für Pendler (Projekt „i20302). Mit einem Verkehrsleitsystem sind die vorhandenen nicht ausgelasteten Parkhauskapazitäten in der City-West intensiver zu nutzen.

 

Der BVV ist erstmalig bis zum 31.03.2021 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 8 dagegen: 6 Enthaltung: 0

 

Der Vorsitzende BV Saßen vertagt die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 hinsichtlich der vereinbarten Sitzungsdauer.

 

 


Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Stellen ein Konzept zu entwickeln, wie der Kurfürstendamm als ein Bereich ohne motorisierten Individualverkehr entwickelt werden könnte, in dem (beispielsweise auf einer Seite) weiterhin Fahrräder, Busse und Lieferverkehr fahren können. Hierzu soll der BVV-Beschluss „Tauentzien probeweise als Fußgängerzone“ (Drucksache 1360/5) auch auf dem Kurfürstendamm angewandt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich zusammen mit den zuständigen Stellen dafür einsetzen, wie der Kurfürstendamm als ein Bereich ohne motorisierten Individualverkehr entwickelt werden kann, in dem (beispielsweise auf einer Seite) weiterhin Fahrräder, Busse und Lieferverkehr fahren können. Hierzu soll der BVV-Beschluss „Tauentzien probeweise als Fußgängerzone“ (Drucksache 1360/5) auch auf dem Kurfürstendamm angewandt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 dagegen:         6 Enthaltung: 1

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen