Auszug - Weiblicher Genitalverstümmelung und ihren Folgen entgegenwirken
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsstellen für die Umsetzung der Forderung der Frauenrechtsorganisationen Terre des Femmes einzusetzen, den Untersuchungsumfang bei Kindervorsorgeuntersuchungen und darüber hinaus auch bei Einschulungsuntersuchungen, auf die Feststellung möglicherweise erfolgter weiblicher Genitalverstümmelung auszuweiten. Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, sich für eine möglichst frühzeitige medizinische Betreuung der von Genitalverstümmlung betroffenen Mädchen einzusetzen, in den jeweiligen Auswertungsberichten Genitalverstümmlung als gesonderte Kategorie auszuweisen und alle Möglichkeiten zu nutzen, um die deutsche Rechtslage bezüglich Genitalverstümmlung den in Frage kommenden Gemeinschaften und Frauen zu verdeutlichen.
Der BVV ist bis zum 30.11.20 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 dagegen: 13 Enthaltung: 0 |
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