Auszug - Bezirklichen „Solar-B-Plan“ für mehr Klimaschutz einführen (10 Minuten)  

 
 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1200/5 Bezirklichen „Solar-B-Plan“ für mehr Klimaschutz einführen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Wieland: §9 Abs 1. Nr. 23 BauGB umfasst, dass in B-Plänen Solarnutzungen vorgeschrieben werden können. Die sind zwar nicht immer möglich, das soll aber beachtet werden bei der Planung von Bauvorhaben. Ein Teil des Antrags ist ein Zitat, das bei „festzusetzende B-Pläne“ in der zweiten Zeile beginnt und hinter „solarer Erzeugung“ endet. BV Dr. Timper äußert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag beitreten möchte, BV Wieland gestattet das.

 

BV Heyne fragt das Bezirksamt, wie die Chancen auf Realisierung stehen.

BzStR Schruoffeneger hat den Eindruck, dass größere Bauträger in dem Thema gedanklich weiter sind als die Berliner Verwaltungen. Technisch ist das kein Problem, das in die Planung zu integrieren. Wiederstände gibt es eher bei kleineren Projekten. Da kommt es auf Hilfestellung durch eine bezirkliche Bauberatung an.

 

BV Heyne fragt, ob das gefährlich für die Netzstabilität ist. Inwieweit ist Energieversorgung miteinzubeziehen? Wie kann das in einem Solar-B-Plan Berücksichtigung finden?

 

BzStR Schruoffeneger: Wenn ein Gebäude in einem Block entsteht würde das die Stabilität nicht gefährdet. Die Energieversorgung ist zukünftig im Rahmen der technologischen Veränderungen in fast jedem Block neu zu konstruieren. BV Heyne: Aus der Festsetzung im B-Plan könnten für die Bereitsteller der Infrastruktur erhöhte Kosten resultieren? BzStR Schruoffeneger dazu: Ja, aber nicht nur aufgrund des B-Plans, sondern aus vielen weiteren zukünftigen Entwicklungen in dem Bereich. In den nächsten 20 Jahren muss da die Spannungshöhe angepasst werden.

 

Frau Gutzmann regt an, im Antrag auf die Verschattungsstudien zu verzichten. Das mache das Bauen teurer.

BzStR Schruoffeneger: Wir verhandeln derzeit mit der TU, der ein großes Sanierungsprogramm bevorsteht. Dabei muss jedes Gebäude „angefasst“ werden. Dabei wird auf eine maßnahmenscharfe Beauflagung verzichtet, viel eher entsteht ein Gesamtpaket für den gesamten Campus. Ähnlich könnte es hier durchgeführt werden, indem individuell die Kosten und Nutzen errechnet und überprüft werden.

 

 

BV Wieland: Es geht darum, das für die B-Pläne anzuwenden, die ja generell nur ab einer gewissen Dimension von Bauvorhaben vorhanden sind. Es kann gut sein, dass es ungeeignete Grundstücke gibt, aber das muss dann nachgewiesen werden. Verschattungsstudien sind nicht aufwendig und eigentlich sogar Standard. Es geht darum, die Energieversorgung umzubauen. Daran führt kein Weg vorbei. Das betrifft auch viele andere Bereiche wie zum Beispiel die Verkehrsplanung.

 

BV Brezinski: Wir möchten zwar den Bauwilligen nicht noch mehr Aufträge geben, aber diesen Antrag sehen wir als unterstützenwert an. Der Prozentsatz der Bestandsgebäude mit Solaranlagen ist verschwindend gering. In Berlin ist aber vieles anderes nicht möglich im Bereich regenerative Energien. Die Bedenken von Herrn Heyne sind gerechtfertigt, aber wir müssen an vielen Stellen zu Infrastrukturveränderungen kommen. Zum Beispiel kann man das mit der Elektromobilität verknüpfen, damit diese endlich klimaneutral wird.

 

Das Berichtsdatum wird auf den 29.02.2020 geändert.

 


Beitritt: SPD-Fraktion

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß §9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in allen vom Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzungen ermöglicht und nicht verhindert.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2020 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 

 
 

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