Auszug - Eingabe Nr. 35 des Herrn Matthias Sch. Betr: Ordnungsamt BE: BzStR Herz
Der Petent ist entschuldigt nicht anwesend. Die Antwort des Bezirksamts liegt vor, es ergeben sich keine weiteren Fragen.
Die Eingabe wird nach §36 (3), Abs. C der Geschäftsordnung, bei einer Enthaltung, als erledigt erklärt. |
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