Auszug - Fasanenstraße fahrradfreundlicher gestalten  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1158/5 Fasanenstraße fahrradfreundlicher gestalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Kaas Elias begründet den Antrag. Es käme zu häufigen Konflikten auf der für den Radverkehr wichtigen Route. U.a. seien die Lieferzonen oft verstellt, der in der Einbahnstraße zugelassene gegenläufige Radverkehr werde regelmäßig behindert. Der Antrag nenne einige mit Initiativen abgestimmte Verbesserungsmöglichkeiten. Insbesondere der Durchgangsverkehr solle unterbunden werden.

BV Mattern merkt an, dass einige Punkte bereits durch (geplante) Baumaßnahmen angegangen würden. Durchgangsverkehr sei in der Fasanenstraße eher nicht anzunehmen, da der Verkehr hier zu langsam oder überhaupt nicht fließe. Der Anliegerverkehr sei in der Fasanenstraße jedoch im Hinblick auf das Gewerbe sehr bedeutsam und eine Verdrängung des Autoverkehrs nicht realistisch. Er regt eine Besprechung des als sehr komplex bewerteten Antrags im FahrRat an.

BV Kaas Elias stellt fest, dass es in der in der Umgebung zahlreiche Parkhäuser gebe und darüber hinaus eine Förderung des Radverkehrs für Gewerbetreibende förderlich sein könne. Er weist auf die Zugehörigkeit zum übergeordneten Fahrradroutennetz hin. BV Recke begrüßt das Ansinnen, eine Nebenstraße als Bestandteil eines Routennetzes für den vorrangigen Radverkehr zu stärken, sieht die bisher im Antragstext formulierten Maßnahmen aber als sehr konkretisierungsbedürftig an.

Nach einer längeren Debatte über Sinn einer Vertagung mit Beiträgen von BV Kaas Elias, BV Mattern, BV Gusy und BV Recke kommt der Antrag zur Abstimmung.

 


Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Bedingungen für Radfahrende in der Fasanenstraße zu verbessern. Hierzu sollen im Bereich zwischen Hardenbergstraße und Lietzenburger Straße folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

  • Halten in zweiter Reihe reduzieren: Die dauerhaft durch Falschparkende blockierten Halteverbots- und Ladezonen sollen durch konsequentes Abschleppen freigehalten werden. Ein Mehrbedarf an Ladezonen ist zu prüfen. Hierdurch soll das häufige Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe reduziert werden, das den Verkehrsfluss behindert und Radfahrende gefährdet.
  • Sicheren Radverkehr insbesondere entgegen der Einbahnstraße (in Richtung Norden) gewährleisten:

        Das Parken auf der östlichen Straßenseite soll unterbunden werden, um die gefahrlose Begegnung zwischen Kfz und Radfahrenden zu ermöglichen. Gegenwärtig müssen Radfahrende in die Türzone der parkenden Kfz ausweichen, um entgegenkommende Kfz passieren zu lassen.

        Der erhebliche Kfz-Durchgangsverkehr aus Richtung Straße des 17. Juni soll eingeschränkt werden, da dieser die Probleme für den Rad- und Lieferverkehr verschärft und der Funktion der Fasanenstraße als Nebenstraße widerspricht.

        Zur Umsetzung der beiden vorgenannten Punkte werden zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

a)     Einrichtung eines baulich geschützten Radfahrstreifens auf der östlichen Straßenseite für den Radverkehr in Nordrichtung[1]; an der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße keine Einfahrtmöglichkeit für Kfz aus Richtung Straße des 17. Juni.

b)     Einrichtung einer Fahrradstraße mit den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sowie einem durchgängigen Halteverbot auf der östlichen Straßenseite; deutliche Fahrbahnmarkierungen, die auf die Fahrradstraße sowie den gegenläufigen Radverkehr hinweisen; konsequente Durchsetzung des Halte- und Durchfahrtsverbots durch Ordnungsbehörden.

Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einsetzen, dass an der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße die Einfahrt für Kfz aus Richtung Straße des 17. Juni möglichst durch bauliche Maßnahmen (Modalfilter) verhindert wird.

 

  • Kreuzungen sicherer gestalten: Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für folgende Maßnahmen einsetzen:

        An der südlichen Seite der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße sollen Maßnahmen geprüft werden, um die Abbiegegeschwindigkeit aus der Hardenbergstraße in die Fasanenstraße rechts abbiegender Kfz zu reduzieren.

        An der Kreuzung Lietzenburger Straße/Fasanenstraße sollen die stark aufgeweiteten Einmündungsbereiche durch Gehwegvorstreckungen übersichtlicher und fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Die Markierung von Aufstellflächen bzw. Leitmarkierungen für den Radverkehr zur Querung der Lietzenburger Str. ist zu prüfen.

        Der Bau von Fahrradabstellanlagen an den vorgestreckten Kreuzungsbereichen ist zu prüfen.

  • Als Sofortmaßnahme soll:

        den in die Fasanenstraße im Bereich der Einbahnstraße einfahrenden Kfz deutlicher angekündigt werden, dass Radfahrende hier entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Dies soll u.a. mit großen Schildern in der Einfahrt in die Fasanenstraße geschehen.

Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Fasanenstraße ist Teil einer übergeordneten Radroute in Nord-Süd-Richtung von Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hat für den Radverkehr eine hervorgehobene Bedeutung, da sämtliche parallele Verbindungen in der näheren Umgebung gravierende Nachteile aufweisen (stark befahrene Hauptstraßen z.T. ohne jede Radinfrastruktur; Nebenstraßen mit Kopfsteinpflaster). Nach Zählungen des Netzwerks Fahrradfreundliches Charlottenburg-Wilmersdorf nutzen bereits jetzt etwa gleich viele Radfahrende wie Kfz-Fahrende diese Straße. Die Bedingungen für Radfahrende werden jedoch im Abschnitt zwischen Lietzenburger Straße und Hardenbergstraße – insbesondere, wenn entgegen der Einbahnstraßenrichtung gefahren wird – den Anforderungen an eine sichere, alltagstaugliche Fahrradroute nicht gerecht.

 

 


[1]  Da benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen nicht zulässig sind, ist hierfür die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch eine streckenweise Anordnung von Tempo 30 zu ersetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:        5  Enthaltung: 2

 
 

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