Auszug - Milieuschutz für die Siemensstadt und Charlottenburg-Nord  

 
 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1025/5 Milieuschutz für die Siemensstadt und Charlottenburg-Nord
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schenker erläutert den Antrag: Es wird befürchtet, dass der Siemens Campus, welcher in Charlottenburg Nord angesiedelt werden soll, eine Aufwertungsspirale auslösen und es in dessen Folge es zu einer Verdrängung angestammter Mieterinnen und Mieter kommen könnte. Daher soll schon im Vorfeld geprüft werden, ob Milieuschutzgebiete in Charlottenburg Nord und der Siemensstadt festgesetzt werden können. Die Prüfung soll gemeinsam mit dem BA Spandau erfolgen.
BV Recke betont, dass zuvor bereits über einen ähnlichen Antrag abgestimmt hat und man beim Thema Milieuschutz unterschiedlicher Auffassung ist. Zudem ergibt der Antrag keinen Sinn, da Wohnungen in Charlottenburg Nord zum Großteil im Besitz städtischer Wohnungsgesellschaften sind und schon jetzt Investitionsbedarf im Bestand herrscht. Man solle abwarten, welche positiven Entwicklungen sich durch die Ansiedlung des Siemens Campus ergeben.
BV Tillinger spricht sich für ein gemeinsames Screening des Gebiets Siemensstadt mit dem BA Spandau aus. Der Antrag ist als letzter Absatz zu beschließen oder absatzweise abzustimmen.
BV Brzezinski möchte wissen, ob das Grobscreening bereits abgeschlossen ist, da der Antrag damit hinfällig wäre. Zudem sieht man Entwicklungsbedarf in diesem Bereich und hält die Festsetzung sozialer Erhaltungsgebiete für ein falsches Signal.
BzStR Schruoffeneger berichtet, dass das Grobscreening abgeschlossen ist. Man befindet sich in der Auswertung. In der nächsten Woche (KW 33) beginnt zunächst die Haushaltsbefragung im Bereich Klausenerplatz. In der Sitzung in zwei Wochen (KW 34) möchte man die beschlossene halbjährliche Bilanz vorstellen.
BV Heyne: Die Gebiete wurden bereits im Rahmen des Grobscreenings untersucht. FDP-Fraktion stellt den Antrag: Durch Verwaltungshandeln erledigt.
BV Wieland stimmt zu, dass bezirksübergreifendes Handeln notwendig ist. Dem letzten Absatz des Antrags wird zugestimmt 
BV Schenker: Die Absätze 1, 2 und 3 werden gestrichen. Der Antrag soll als letzter Absatz beschlossen werden.
BV Heyne: Der Änderungsantrag – durch Verwaltungshandeln erledigt – wird zurückgezogen.

 


Beitritt: SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Grüne

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

Die BVV möge beschliessen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt mit dem Bezirksamt Spandau, ggf. unter Mithilfe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ist zu prüfen und wenn möglich umzusetzen, inwieweit die gesamte Siemensstadt und Charlottenburg-Nord als Milieuschutzgebiete gesichert werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2019 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Gebiete „Charlottenburger Siemensstadt“ und „Charlottenburg-Nord“ als zu untersuchende Gebiete mit in das Anfang 2019 geplante und durchzuführende Grobscreening zur Ausweisung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete nach § 172 BauGB aufzunehmen.

 

Die Ergebnisse des Grobscreenings werden umgehend vom Bezirksamt ausgewertet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung wie der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Weisen die Gebiete „Charlottenburger Siemensstadt“ und/oder „Charlottenburg-Nord“ in der Studie einen ausreichend hohen „Verdrängungsdruck“, „Verdrängungspotential“ und „Aufwertungspotential“ auf, sollen umgehend vorbereitende Untersuchungen für eines oder beide Gebiete zur Ausweisung als Milieuschutzgebiete vorgenommen werden.

 

Mit dem Bezirksamt Spandau, ggf. unter Mithilfe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ist zu prüfen und wenn möglich umzusetzen, inwieweit die gesamte Siemensstadt und Charlottenburg-Nord als Milieuschutzgebiete gesichert werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 dagegen:         5 Enthaltung: 0

 
 

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