Auszug - Bewohnbarkeit im Gebäude Wilmerdorfer Str. 82/83 unverzüglich wieder herstellen (10 Minuten)
BV Asbeck begründet den Antrag. BV Recke teile das Anliegen, stellt jedoch die rechtliche Grundlage in Frage. BzStR Herz empfiehlt den Antrag zu überarbeiten, um diesen in die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit umzuformulieren. Die aktuelle Antragsformulierung hätte eine Prüfung hinsichtlich einer Zweckentfremdung zu folge, diese sei in diesem Fall kontraproduktiv. BD Szelag stellt darüber hinaus die Wirtschaftlichkeit in Frage. Nach Diskussion im Ausschuss gibt BV Recke zu Protokoll, dass die Informationszufuhr an die Vertretung des Stadtrates mangelhaft sei. BV Tillinger bittet um Vertagung aufgrund von fehlenden Informationen. BV Asbeck plädiert für die heutige Abstimmung des Antrages. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste und Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Grundstück Wilmersdorfer Str. 82/83 wohnungsaufsichtliche Anordnungen mit Androhung der Ersatzvornahme zu erlassen, damit die Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke wieder ermöglicht wird.
Das Bezirksamt soll die sofortige Vollziehbarkeit der zu erlassenden Anordnungen verfügen und im Weigerungsfalle die Ersatzvornahme durchführen sowie in diesem Falle gegen den Verfügungsberechtigten ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten.
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 dagegen: 7 Enthaltung: 6 |
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