Auszug - Bei Bedarf nicht öffentlicher Sitzungsteil
Zu 13 Nicht öffentlicher Sitzungsteil
BzStR Schruoffeneger führt aus, dass es im Falle der Fechnerstr. 7 juristische Unsicherheiten gäbe. Eine Ablehnung eines Bauantrages wolle vermieden werden, damit dieser Fall eine privatrechtliche Auseinandersetzung bliebe. Die Änderung der Pläne des Investors hätten zwar eine Minderung der GRZ, sowie GFZ bewirkt, die architektonische Ausarbeitung sei allerdings sowohl städtebaulich, als auch kubaturbedingt keine optimale Lösung. Nicht nur die Überbauung des öffentlichen Straßenraumes, mittels der von Seiten des Investors vorgeschlagenen Arkaden, wären Grund zur kritischen Hinterfragung. BzStR Schruoffeneger findet sich in Gesprächen mit einem potenziellen, neuen Architekten, und hat diesen Kontakt dem Bauherren weitergeleitet. Des Weiteren befände sich der Investor nach informellen Angaben auf Käufersuche. Hierfür habe BzStR Schruoffeneger ebenfalls einen Kontakt zu einer Stiftung vermittelt.
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