Auszug - Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige  

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: City-Station Wilmersdorf der Berliner Stadtmission
Ort: 10711 Berlin, Joachim-Friedrich-Str. 46
1058/5 Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Tschörtner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Tschörtner begründet den Antrag.

 

Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei.

 

Der stellvertretende Amtsarzt, Herr Lienert führt aus, dass im Jahr 2018 insgesamt 257 Verstorbene ordungsbehördlich bestattet wurden. Die Bestattungen wurden auf dem Alten Domfriedhof durchgeführt und die Andacht vom Prälat Dr. Stefan Dybowski abgehalten. Nach Rücksprache mit dem Erzbischöflichen Ordinariat wird eine solche Andacht weiterhin einmal jährlich abgehalten. BV Tschörtner möchte trotz der Information des Bezirksamtes am Antrag festhalten und bittet das Bezirksamt den Antrag entsprechend zu beantworten.

 

BV Bolsch schlägt eine Änderung vor, die von der FDP und CDU-Fraktion übernommen wird.

 

 


 

Beitritt:  CDU-Fraktion

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, weiterhin mindestens einmal im Jahr eine Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige durchzuführen und dies bekannt zu machen. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, den bezirklichen Friedhöfen und Ehrenamtlichen soll an diesem Tag den Verstorbenen gedacht werden, bei denen entweder keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder die sich weigern, eine Beerdigung zu organisieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, mindestens einmal im Jahr eine Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige durchzuführen. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, den bezirklichen Friedhöfen und Ehrenamtlichen soll an diesem Tag den Verstorbenen gedacht werden, bei denen entweder keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder die sich weigern, eine Beerdigung zu organisieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 

 
 

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