Auszug - Quartier Hertzallee Nord zu einem nachhaltig lebendigen Gebiet entwickeln  

 
 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1035/5 Quartier Hertzallee Nord zu einem nachhaltig lebendigen Gebiet entwickeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich unverzüglich gemeinsam mit dem Senat von Berlin um eine nachhaltige Entwicklung des Gebiets Hertzallee Nord einzusetzen. Hierzu sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Gebiet Hertzallee Nord mit einer lebendigen Nutzungsmischung zu entwickeln. Die Fläche ist von hoher Bedeutung für die weitere Entwicklung der City West. Das Bezirksamt und der Senat werden deshalb aufgefordert, sofort im Dialog mit der TU-Berlin darauf hinzuwirken, dass diese - insbesondere vor dem Hintergrund der Realisierung des Ergebnisses des nichtoffenen Wettbewerbs zum Neubau Mathematik und Interdisziplinäres Zentrum für Modellierung und Simulation (IMoS) der Technischen Universität Berlin - die zu errichtenden Gebäude im Gebiet Hertzallee Nord als gemischt genutzte Gebäude realisiert. Der Dialog ist unverzüglich aufzunehmen, da die Baugenehmigungen für die Gebäude der TU Berlin voraussichtlich bereits vor Verabschiedung eines Bebauungsplans für das Gesamtgebiet erteilt werden. Für alle weiteren sich im Besitz der TU-Berlin befindlichen Flächen (z. B. entlang der Müller-Breslau-Straße) sind vor Abschluss der Bebauungsplanung keine Planungsaktivitäten zu entwickeln. Das interdisziplinäres Zentrum für Modellierung und Simulation (IMoS) ist so zu entwickeln und zu konstruieren, dass eine nachträgliche Aufstockung möglich ist.

 

Die Grundzüge der Planung für das gesamte Gebiet, darunter auch die Leitlinien für die

Entwicklung der City West, müssen auch auf die zu errichtenden Gebäude der TU Berlin

angewendet werden, um eine möglichst begünstigende Gebietsentwicklung sicherzustellen und Fehlentwicklungen zu verhindern. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass u. a. studentisches Wohnen und kleinteilige Gewerbestrukturen in die Nutzungsmischung des Gebiets, integriert werden - auch auf dem Geländeteil, der durch die TU-Berlin genutzt wird!

 

Inwieweit das Gebiet als weiterer Hochhausstandort in Charlottenburg-Wilmersdorf geeignet ist, ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

Begründung:

Der Senat hat das Gebiet Hertzallee Nord als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 AGBauGB erklärt und die entsprechende Zuständigkeit an sich gezogen. Dieses Gebiet ist für die weitere Entwicklung der City West tatsächlich von überragender Bedeutung.

 

Die TU Berlin plant, in ihrem Bereich des Gebietes Gebäude für ihre eigenen Nutzungen zu errichten, bevor der Bebauungsplan Hertzallee Nord beschlossen wird. Dies ist auch

dadurch begründet, dass die sehr zu begrüßenden Fördergelder für die Erweiterung und für den Neubau des Campusgeländes der Technischen Universität Berlin zeitlich befristet sind.

 

Für das Gesamtgebiet ist jedoch wesentlich, dass in allen Bereichen eine gute

Nutzungsmischung sichergestellt wird, die dazu führt, dass sich das Gebiet dauerhaft

lebendig entwickelt. Wenn auf dem Gebiet der TU dagegen nur Verwaltungs-, Büro- und

Technikgebäude entstünden, würden die Zielsetzungen für das gesamte Gebiet Hertzallee Nord gefährdet. Eine Verödung mit allen negativen Nebeneffekten wie Verwahrlosung und Kriminalität wäre möglicherweise die Folge.

 

Deshalb sind die planerischen Möglichkeiten, das Gebiet Hertzallee Nord zu einem

lebendigen Gebiet zu entwickeln, vollumfänglich zu nutzen. Da davon auszugehen ist, dass auch die TU Berlin ein Interesse an einer möglichst positiven Entwicklung des Gebietes hat, bestehen gute Chancen, den Dialog mit der TU Berlin erfolgreich zu führen. Deshalb sind der Bezirk und der Senat aufgefordert, ihre umfangreichen Dialogmöglichkeiten mit der TU Berlin zu nutzen und dabei die Zielsetzung des Bezirks und des Landes Berlin für die Entwicklung des Gebietes zu verdeutlichen.

 

Zu diesen Zielsetzungen gehört auch, die Leitlinien für die Entwicklung der City West und den Masterplan für den Campus der Universitäten anzuwenden. Für die zielgerichtete Entwicklung des Gebietes der Hertzallee Nord sind insbesondere die zweite Leitlinie „das Wissenszentrum in die City West integrieren“ sowie die sechste Leitlinie „die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum der City West erhöhen“ unbedingt bei der Festsetzung und Realisierung der Planungen anzuwenden.

 

Alle anwendbaren bauleitplanerischen Instrumente sind darüber hinaus daraufhin zu prüfen, wie sie genutzt werden können, um die großen Potenziale des Gebietes zu erschließen und dessen langfristige, nachhaltige Entwicklung zu sichern. Dies muss bereits vor Verabschiedung des Bebauungsplans geschehen, um noch rechtzeitig Fehlentwicklungen verhindern zu können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:13dagegen:    0     Enthaltung:  1

 
 

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