Auszug - Quartier Hertzallee Nord zu einem nachhaltig lebendigen Gebiet entwickeln (FDP-Fraktion) Insgesamt 30 Minuten   

 
 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die FDP-Fraktion verteilt ihren Beschlussvorschlag [siehe Anhang 1]

Die SPD-Fraktion verliest ihren Änderungsantrag. [siehe Anhang 2 ]
 

Herr Rudolph berichtet, dass ein Entwurf des Senats für einen Bebauungsplan vorliegt. BzStR Schruoffeneger erklärt, dass die Interessen der Technischen Universität mitberücksichtigt werden müssen. Wenn 2019 kein Baubeginn stattfindet, entfallen ihr Fördermittel. In Hochhäusern kann die TU keine Laborbereiche bauen. Es handelt sich im Allgemeinen um sehr verdichtete Pläne, die 5 Hochhausstandorte vorsahen. Die Offenheit zur Stadt ist ein wichtiges Thema. Die Senatsverwaltung hielt zwei Workshops ab.

BV Heyne fragt nach wie die planungsrechtlichen Vorgaben der TU lauten. Die TU hat keinen Auftrag für Wohnungen oder Infrastruktur obwohl es fraktionsübergreifend im Interesse des Bezirks ist.

 

Herr Rudolph erklärt, dass der TU bisher 2 Genehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt worden. Wenn der Bebauungsplan 4-69 der Senatsverwaltung Planreife hat kann er als Grundlage für Baugenehmigungen herangezogen werden. Wenn Bauanträge kommen, die dem Ziel zuwiderlaufen, kann eine Zurückstellung des Baugesuchs gemacht werden. Für die gewünschte Nutzungsmischung gibt es Gespräche mit der TU und anderen Beteiligten.

 

BzStR Schruoffeneger weist auf das Problem hin, dass der Senat das Planungsrecht an sich gezogen hat, die Beurteilung der Baugesuche aber beim BA unter §34 BauGB liegen. Dadurch kommt der Bezirk in die schwierige Lage entweder Baugesuchen zuzustimmen, die den Plänen des Senats zuwiderlaufen oder sie zurückzustellen und damit die Fördermittel der TU zu gefährden. Es wäre wünschenswert, wenn das Planungsrecht und das Baugenehmigungsrecht in einer Hand lägen. Ein Dialog mit der TU findet in gemeinsamen Workshops statt und es besteht ein gemeinsames Interesse an einem geordneten Verfahren. Auf Nachfrage von Herrn Laspe erläutert er weiter, dass die Berliner Stadtmission sich an einem der beiden Workshops beteiligt hatte. Der Plan besteht bezahlbares studentisches Wohnen, eine kulturelle Nutzung an der Uferfläche mit einem Freiraumkonzept miteinzubeziehen. Herr Laspe regt an den BAföG-Höchstsatz als Grundlage für Studentischen Wohnraum heranzuziehen.

BV Gusy sieht im FDP Beschlussvorschlag kaum Unterschiede zur Stellungnahme des Bezirksamtes, kann ihn also unterstützen. Er legt aber auch Wert auf den konkreten Willen des SPD-Antrags mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

BV Schenker kritisiert den FDP Antrag bei den Freiräumen zu unkonkret zu sein. Ein nachhaltig belebtes Gebiet wird dadurch erreicht, indem eine Milieu- und Nutzungsmischung stattfindet und kleinteilige Gewerbestrukturen, studentische Kneipen, Cafés, ein Jugendzentrum, Spiel und Sportplätze mitgedacht werden.

BV Recke verteidigt den FDP Beschlussvorschlag so, dass er die weiteren Planungsaktivitäten so lange unterbindet, bis eine ganzheitliche Planung vorhanden ist. Studentischer Wohn- und Freiraum wird nicht ausgeschlossen.

BV Tillinger weist auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion hin, deutlich mehr Wohnraum anzuregen. Er nimmt einen Hinweis auf studentisches Wohnen in den Text mit auf. (Änderungen siehe unten)

 

Änderungsantrag DS 0911/5 der SPD Fraktion, während der Sitzung geänderte Fassung:

„ Mehr Wohnungsraum im Planungsraum „Hertzallee Nord“
Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert gegenüber dem Senat, dem Investor, der TU Berlin, dem Bezirk Mitte, aber auch gegenüber den Bürger*innen des Bezirks dafür zu werben, dass im Planungsraum „Herzallee Nord“ deutlich mehr Wohnraum, auch für Studierende  - insbesondere durch höhere Gebäude – geschaffen wird, als bisher geplant, auch wenn nur ein kleiner Bereich dieses Planungsraums zum Bezirk CW gehört. Mit dem Investor und der zuständigen Senatsverwaltung SenSW sind dazu zeitnah entsprechende Gespräche aufzunehmen.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2019 zu berichten

 


 

 
 

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