Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebiets „Klausenerplatz“ gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf)
Es liegt ein Ersetzungantrag der Fraktionen SPD/B‘90/Grüne und DIE LINKE vor:
Die BVV möge beschließen
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung der Planungsräume 15 („Schlossgarten“), 16 („Klausenerplatz“), 17 („Schloßstraße“) und 25 („Amtsgerichtsplatz“) als Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu fassen und anschließend alle notwendigen rechtlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, die eine sachgerechte Bearbeitung gewährleisten.
Das Erhaltungsgebiet (zur Erhaltung der Wohnbevölkerung) „Klausenerplatz“ soll nördlich und westlich durch den S-Bahn-Ring, den Kaiserdamm, Witzlebenplatz, Witzlebenstraße und Suarezstraße, südlich und östlich durch die Stadtbahn, die Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz und die Spree begrenzt werden. Östlich angrenzend liegen bereits die Erhaltungsgebiete „Mierendorff-Insel“ und „Gierkeplatz“.
Die BVV stimmt der geänderten Drucksache mehrheitlich zu.
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