Auszug - Evaluation der Geschäftsordnung, insbesondere Eingaben der Fraktionen und Verständigung auf einen Zeitplan  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 02.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


 

Herr Recke erläutert, dass seit langem Konsens bestehe, dass zur momentanen Geschäftsordnung Änderungsbedarf bestehe. Die Fraktionen und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten Änderungsvorschläge einbringen. Diese wurden zusammengefasst. Die Synopse liegt allen Ausschussmitgliedern vor.

 

Zu § 1 (4) GO-BVV:

Herr Recke begründet den Änderungsvorschlag der FDP-Fraktion.

Frau Klose merkt an, dass man diesen Änderungsvorschlag, indem man mehrere Anfragen nacheinander einreicht, umgehen könnte, daher wäre der gewünschte Erfolg fraglich.

Frau Röder stimmt der Aussage von Frau Klose zu.

Herr Wapler führt an, dass man hierbei in ein gesetzlich verbrieftes Recht der Verordneten eingreifen würde. Dieser Änderungsvorschlag würde lediglich dazu dienen, das Bezirksamt zu entlasten.

 

Zu § 15 (1) GO-BVV:

Frau Röder begründet den Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion.

Frau Gronde-Brunner hält den Vorschlag für gut, da dadurch nicht die Arbeit der BVV aufgehalten bzw. eingeschränkt wird.

Herr Wapler teilt nicht die angeführte Meinung, dass Beschlussempfehlungen höherwertiger als Große Anfragen sind.

Herr Recke würde zudem eine schriftliche Beantwortung der Großen Anfragen des Bezirksamtes befürworten, sodass nicht zu lange Monologe einzelner Stadträte geführt werden.

Herr von Ertzdorff-Kupffer kann den Vorschlag der SPD nachvollziehen, jedoch wäre es nicht gut, wenn anschließend nur die Anfragen der größeren Fraktionen beantwortet werden, da hier für alle viel politische Arbeit hintersteckt.

Frau Klose sagt, dass sie der Meinung ist, dass sich bei den Beschlussempfehlungen dann vermutlich zusammengerissen werden würde, sodass die Großen Anfragen dennoch behandelt werden könnten.

Frau Röder erläutert, dass die meisten Anträge mit einem Konsens in den Ausschuss überwiesen werden und das Abstimmungsergebnis bei Beschlussempfehlungen meist absehbar ist. Die Fraktionen würden sich wahrscheinlich in der Debatte auf das Wesentliche beschränken. Zudem lehnt sie den später noch zu diskutierenden Vorschlag eines Rotationsverfahrens ab und möchte den SPD-Antrag hier nicht damit einhergehend wissen, da jede Fraktion weiterhin das Recht haben sollte, Große Anfragen einzubringen.

Herr von Ertzdorff-Kupffer schlägt vor, dass man einen zeitlichen Rahmen für die Beschlussempfehlungen festsetzen könnte, sodass die Großen Anfragen zum Schluss nicht zu kurz kommen.

 

Zu § 16 (4) GO-BVV:

Der Ausschuss erteilt Herrn Mahnke, stellvertretend für zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich an der Evaluation beteiligt haben, das Wort.

Herr Mahnke bedankt sich, dass hier die Gelegenheit gegeben wurde, sich bei der Evaluation zu beteiligen.

Er erläutert, dass der Informationsgehalt bei einer audiovisuellen Übertragung größer ist und auch Bürgerinnen und Bürger daran teilnehmen könnten, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, sowie dass immer wieder später darauf zurückgegriffen werden könnte, in Form einer Mediathek.

Frau Hansen teilt mit, dass dieser Vorschlag bereits im Gespräch war, jedoch mehrheitlich in der vergangenen Wahlperiode nicht gewünscht wurde, sowie dass jeder das Recht am eigenen Bild hat und daher sensibel mit der Thematik umgegangen werden muss. Die CD könnte man zwar einspielen, jedoch reichen die technischen Kapazitäten nicht aus. Zwar machen andere Bezirke dies auch, jedoch ist dies mit hohen Kosten verbunden. Sie sagt zudem, dass sich in nächster Zeit die geplante AG Allris zusammensetzt, hierbei kann dann auch besprochen werden, inwiefern das technisch umsetzbar wäre.

Herr Wapler versteht das Problem der Umsetzung nicht. Rücksicht zu nehmen auf die Rechte der einzelnen Bezirksverordneten wäre theoretisch möglich.

Herr Recke unterstützt den Änderungsvorschlag. Er kritisiert das Umsetzungsdefizit und macht den Vorwurf, dass der Umsetzungswille anscheinend nicht groß genug sei.

Frau Klose sagt, dass es sicher einzelne Bezirksverordnete gibt, die das nicht möchten, das ist dann aber auch deren Recht.

Sollte eine Mehrheit der Bezirksverordneten dafür sein, sollte dies für den nächsten Haushalt eingeplant werden, jedoch damit gerechnet und technisch Maßnahmen ergriffen werden, dass nicht alle 55 Bezirksverordnete zu sehen sein müssen.

Herr von Ertzdorff-Kupffer unterstützt grundsätzlich die Idee, versteht aber nicht, warum man sich für so ein öffentliches Amt wählen lässt, aber dann gegen die Übertragung der Sitzung im Internet ist. Er sieht hierbei keine rechtlichen Hindernisse.

Herr Recke weist zum Abschluss der Debatte daraufhin, dass es durchaus bereits Gerichtsurteile gab, die darlegen, dass Kommunalpolitiker bei der Veröffentlichung von Ton- und Videoaufnahmen anders zu behandeln sind, als Politiker eines Landtags oder des Bundestags. Darauf müsse bei der Umsetzung Rücksicht genommen werden.

 

Zu § 31 (6) GO-BVV:

Frau Stückler begründet den Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion.

Frau Röder sieht die derzeitige Regelung als ausreichend an. Es obliegt den Fraktionen, welche Personen in den jeweiligen Ausschüssen vertreten sind. Es wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den kleineren Fraktionen, wenn sich durch die Anwesenheit von mehreren Verordneten einer Fraktion, Ausschussmehrheiten zumindest in der Debatte ändern.

Herr von Ertzdorff-Kupffer und Frau Gronde-Brunner schließen sich der Meinung von Frau Röder an. Auch Herr Wapler hält die derzeitige Regelung für ausreichend.

 

Zu § 39 (2,3) GO-BVV:

Herr Wapler begründet die Änderungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese sollen zu einer klarstellenden Funktion von Ersetzungsanträgen beitragen.

Hierzu besteht kein Redebedarf unter den Fraktionen.

 

Zu § 41 (3) GO-BVV:

Herr Recke begründet den Änderungsvorschlag der FDP-Fraktion.
Dieser soll die Auseinandersetzung in der BVV positiv beeinflussen und die Redezeiten des Bezirksamtes auf das Wesentliche beschränken.

Frau Klose spricht sich gegen den Änderungsvorschlag aus, da die Großen Anfragen davon leben, dass sie vorgetragen werden und die Beantwortungen auch für die Bürgerinnen und Bürger interessant sind. Auch das Bezirksamt wäre damit, v.a. zeitlich überfordert.

Herr Saßen bekräftigt die Meinung von Frau Klose, da es zeitlich für das Bezirksamt nicht umsetzbar sei, da die Beantwortung, auch wegen hinreichender Zuarbeit der Fachabteilungen, Zeit brauche.

Herrn Recke sei das mit der Frist bewusst, sagt aber, dass das Bezirksamt die Beantwortung spätestens Dienstag auf dem Tisch haben sollte und dies auch für Besucherinen und Besucher durch einen Aushang veröffentlicht werden könnte.

Frau Cieschinger wird aus dem Publikum das Wort erteilt. Sie sagt, dass es hilfreich wäre, wenn vorher eine Beantwortung veröffentlicht werden würde, sodass die Bürgerinnen und Bürger sich im Vorfeld mehr und besser informieren könnten.

Frau Klose erklärt, dass man hierbei vielmehr die Diskussion vorwegnimmt und der Kern der Debatte bereits im Vorfeld geführt würde.

Herr Saßen unterstützt diese Meinung. Die Lebendigkeit würde verloren gehen und auch die Qualität der Beantwortung würde sinken, da weniger Zeit dafür wäre.

 

Die Fraktion DIE LINKE schlägt vor ein Kontingent pro Jahr und pro Fraktion an Großen Anfragen einzurichten bzw. ein Rotationsverfahren.

So würde nicht in jeder BVV eine Große Anfrage pro Fraktion gestellt werden.

Herr Wapler sagt, dass man hier erheblich das Recht der Fraktionen beschränken würde. Es gibt zwar keinen Vorschlag der ihn und seine Fraktion hundertprozentig überzeugt, aber er und seine Fraktionen sehen ein, dass etwas gemacht werden muss und präferieren ein Rotationsverfahren.

Frau Röder lehnt diesen Vorschlag ab. Jeder Fraktion sollte es immer möglich sein, eine Große Anfrage einzubringen.

Herr Koch stellt sich die Frage, wie bei einem Rotationsverfahren mit den vertagten Anfragen umgegangen werden sollte und wie es bei Fraktionslosen Verordneten gehandhabt würde.

Frau Gronde-Brunner weist darauf hin, dass eine Liste der Synopse beigefügt ist, in der ihre Fraktion veränderte Redezeiten vorschlägt. Dies soll auch das Problem der Großen Anfragen etwas lösen.

 

Zu § 42 (6) GO-BVV:

Frau Gronde-Brunner begründet den Änderungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE.

Frau Hansen sagt, dass das Protokoll lediglich ein Beschlussprotokoll ist und die Beantwortungen sowieso im Anschluss veröffentlicht werden. Auch die Erstellung des Protokolls würde durch diese Änderung um einiges länger dauern.

Es besteht kein weiterer Redebedarf.

 

Zu § 43 GO-BVV:

Herr Recke begründet den Änderungsvorschlag der FDP-Fraktion.

Frau Klose spricht sich gegen die Abschaffung der Spontanen Anfragen aus.

Frau Röder hätte persönlich kein Problem damit, diese abzuschaffen. Sie schlägt jedoch als Kompromiss vor, die Nachfragen bei Spontanen Anfragen abzuschaffen. Bei Nachfragen könnte man sich beispielsweise im Nachhinein schriftlich an das Bezirksamt wenden.

Herr Wapler führt aus, dass die Spontanen Anfragen die einzige Möglichkeit sind, das Bezirksamt unvorbereitet zu fragen und damit oft ein Erkenntnisgewinn einhergeht.

Die Fraktionen der AfD und DIE LINKE sprechen sich für den Wegfall der Spontanen Anfragen aus.

 

Zu § 44 (3) GO-BVV:

Herr Wapler begründet den Änderungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere führte er an, dass es ähnliche Regelungen im Abgeordnetenhaus von Berlin gäbe. Viele Vorlagen zur Kenntnisnahme werden einfach abgeheftet und damit der einstige Wille der BVV nicht umgesetzt und nicht noch einmal debattiert.

Herr Brzezinski unterstützt grundsätzlich die Idee, jedoch muss hierüber nochmal intensiver gesprochen werden, wie genau das am Ende umgesetzt werden könnte. Vor allem zeitlich könnte dies ein Problem werden, da die BVV-Sitzungen heute schon sehr zeitintensiv sind.

Frau Röder merkt an, dass es auch heute schon jedem Ausschuss frei stehe, Vorlagen zur Kenntnisnahme auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Aus Zeitmangel wird sich darauf geeinigt, dass jede Fraktion ihre Meinung zu den Änderungsvorschlägen zu § 47 GO-BVV kurz zusammenfassend äußern kann.

 

Zu § 47 GO-BVV:

Herr von Ertzdorff-Kupffer sieht bei einigen Teilen der Änderungsvorschläge kein Problem. Eine Verlängerung der Einwohnerfragen wäre jedoch seiner Menung nach nicht möglich, da bereits schon der Wegfall anderer Tagesordnungspunkte diskutiert wird, um Zeit einzusparen.

Frau Klose ist gegen mehrere Einwohnerfragen pro Fragesteller bzw. Fragestellerin, da manche Fragen von anderen Einwohnerinnen und Einwohner dann eventuell nicht mehr rankommen würden. Hier müsse jeder gleichberechtigt das Recht haben, eine Anfrage zu stellen und beantwortet zu bekommen.

Frau Gronde-Brunner kommentiert alle Änderungsvorschläge zu den Absätzen des § 47. Sie ist grundsätzlich auch der Meinung, dass an der Qualität der Einwohnerfragestunde etwas geändert werden könnte, jedoch nicht die Länge angepasst werden kann.

Herr Recke sagt, dass bereits eine große Beteiligungskultur in der BVV besteht und er auch bei einigen Punkten mitgeht, beispielsweise die verpflichtende schriftliche Beantwortung von Einwohneranfragen. Herr Mahnke bemängelt die schwierige Struktur dieses Paragraphen in der Geschäftsordnung und bietet an, alle Begründungen zu den Änderungsvorschlägen der Bürgerinnen und Bürger noch einmal schriftlich einzureichen.

 
 

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