Auszug - SPRACHFÖRDERUNG für NICHT-KITA-KINDER  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:13 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0791/5 SPRACHFÖRDERUNG für NICHT-KITA-KINDER
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Fest 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

 

1. der Sprachstand der NICHT-KITA-KINDER rechtzeitig 18 Monate vor Einschulungsbeginn gemessen wird,

 

2. bei Bedarf genügend Sprachförderkurse eingerichtet werden,

 

3. mit der Kursteilnahme der Kinder auch den Müttern parallel Deutschunterricht angeboten wird.

 

 

Herr Hintz sieht das Problem, dass viele Eltern ihre Kinder nicht zur Sprachstandtestung schicken. Es geht darum, sich mit dem „Schattenbereich“ auseinander zu setzen.

 

Herr Dr. Thuns sieht die Sprachförderung als Schlüsselfaktor zur gesellschaftlichen Teilhabe an. Er erkennt noch nicht die Motivation des Antrags und schildert ausführlich derzeitigen Stand der Sprachförderung im Bezirk. Die gesetzlichen Grundlagen bilden der § 55 SchulG des Landes Berlin sowie der § 5 KitaFöG. Das Schulamt bietet bereits seit 2009 Sprachförderung für Kinder, die in keine Kita gehen, bereits an und kann ggf. die Sprachförderung anordnen. Die Sprachförderung erfolgt derzeit in 15 Kitas des Bezirkes.

 

Die Zahl ist seit 2009 angestiegen; im Jahr 2016/17 ist der Anstieg sehr deutlich gewesen. Im Jahr 2016 wurden 31 Sprachfördergutscheine ausgegeben. Aktuell mit Stand 21.08.2018 sind es bereits 39 Sprachfördergutscheine.

 

Die Zahl der Vorschulkinder ohne Kita-Besuch wird von der Senatsverwaltung gemeldet. Im Schuljahr 2018/19 sind es 348 Vorschulkinder, im Schuljahr 2019/20 sind es 376 Vorschulkinder. Problematisch ist es bei den Kindern, bei denen die Sprachgutscheine ausgestellt, aber nicht eingelöst werden. Aktuell betrifft dies 25 Vorschulkinder, im Juli 2017 waren es 29 Vorschulkinder.

 

Herr Taschenberger dankt für die Ausführungen und sieht einen Teil des Antrags durch Verwaltungshandeln erlegt. Er stellt die Frage, wie das Bezirksamt die betroffenen Kinder erreicht. Herr Schenker bittet um Änderung von „Müttern“ im Antrag und sieht den Antrag ebenfalls durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Frau Schmitt-Schmelz bekräftigt, dass der 1. Punkt erledigt ist. Es werden alle Kinder auf altersgerechte Sprache getestet, auch bei Zuzug. Der Test wird fortlaufend durchgeführt. Es wird sich auch darum bemüht, einen Kitaplatz zu vermitteln. Jedoch ist das Kita-Platzangebot derzeit sehr eingeschränkt. Deshalb hat Frau Schmitt-Schmelz mit Herrn Dr. Thuns das Gespräch mit Trägern und Institutionen gesucht. Zum Schuljahresbeginn (Mitte/Ende September 2018) kann ein Sprachförderangebot für 25 Kinder mit VHS-Deutschkursen für die erziehenden Personen realisiert werden. Es wird auch ein Frühstück und Mittagessen angeboten.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Schmitt-Schmelz, dass allen Fällen nachgegangen wird. Die Mitarbeiter*innen des Schulamtes prüfen die Adressen und schalten ggf. auch das Jugendamt ein, sofern es sich um einen Kinderschutzfall handelt. Es sind zwar Ordnungsgelder als Sanktionen für die Eltern möglich, aber primär wird immer das Gespräch mit den Eltern gesucht. Zur Nachfrage zu den Integrationskindern antwortet Frau Schmitt-Schmelz, dass diese nach dem Sprachstandtest andere Angebote erhalten.

 

Nach langwieriger Diskussion beantragt Frau Dr. Vandrey, über den Antrag abzustimmen oder diesen durch Verwaltungshandeln als erledigt anzusehen.

 

 

Die JHA Mitglieder beschließen, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist. (10/1/1)

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10 dagegen:       1   Enthaltung: 1

 
 

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