Auszug - Aktueller Stand „Jugendfördergesetz“ Referent: Herr Witte, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin   

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Herr Witte stellt den aktuellen Stand des Projektes Jugendfördergesetzt dar:

In den letzten Jahren haben sich die Ausgaben und besonders die personelle Ausstattung der bezirklichen Jugendarbeit um ca. 20 % verringert. Die Ausgaben in der Jugendhilfe sind aufgrund des Kitaausbaus stark gestiegen, die Budgets für Jugendarbeit sind jedoch weit abgeschlagen. Problematisch für die Jugendarbeit ist, dass es keine Zweckbindung gibt und die Globalsummenautonomie der Bezirke die Problematik verstärkt. Die Mittel wurden von der Senatsverwaltung im Jahr 2016 um 4,8 Mio. Euro verstärkt. Jedoch ist im Saldo der Bezirke insgesamt nur ein Plus von 200.000 Euro eingegangen. Die landesweiten planerischen Richtwerte können nicht mehr umgesetzt werden (§ 45 Abs. 2 AGKJHG). Der Richtwert kann nur noch zu rd. 3 % eingehalten werden. Seit Jahren gibt es vielfältige Bestrebungen, dass die Jugendarbeit in Berlin abgesichert werden kann. Jedoch konnten bisher keine wesentlichen Erfolge und Verbesserungen für die Jugendarbeit erzielt werden. Mit dem Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass ein Jugendfördergesetz samt Standards auf den Weg gebracht werden soll. Es wurde eine Projektstruktur mit einer hohen Beteiligungsorientierung umgesetzt. Hier sollen konzeptionelle Vorarbeiten geleistet werden. Basierend auf dem Gutachten von Wiesner und Schlüter (2015), wurden im Rahmen des Projektes „Jugendfördergesetz“ 6 Leistungsbausteine bearbeitet. Hierunter fallen auch die Arbeitspakete Landes-Jugendförderplan und Bezirks-Jugendförderplan. Im Rahmen der Projektstruktur tagte die Lenkungsgruppe bereits 4 Mal.

Es liegen bereits erste Ergebnisse vor. Die fünf Angebotsformen der Jugendarbeit sollen sich zukünftig in der Produktstruktur wiederfinden; es gibt entsprechend zu den jeweiligen Produkten Bezugsgrößen zur Mengenerfassung und es soll eine Verzahnung der Standards mit dem Zuweisungs- und Budgetierungssystem geben. Zukünftig gibt es das neue Produkt „Koordination und fachliche Steuerung.

Aktuell gibt es einen Plausibilitätskostensatz auf niedrigem Niveau (31,80 Euro je Angebotsstunde). Die medianorientierte Budgetierung führte zu einem Gewinn bei Mengen und der Zuwendungspreis ist ständig abgesunken. Zukünftig soll es eine Budgetierung entsprechend eines Standards geben.

Die Bedarfe sollen einwohnerbezogen ermittelt werden und sich der wachsenden Stadt anpassen.

 

Die Jugendförderpläne werden zukünftig das zentrale Steuerungsinstrument und sollen alle wesentlichen Informationen zu § 11 SGB VIII bündeln.

Mit dem Jugendfördergesetzt sollen verbindliche quantitative und qualitative Standards festgelegt werden, die Finanzierung der Standards gesichert werden, vielfältige Jugendbeteiligung sowie Reisen und Fahrten in allen Bezirken abgesichert werden, eine Transparenz und verbesserte Steuerung durch die Jugendförderpläne entstehen und letztendlich soll eine höhere Verbindlichkeit in der Kinder- und Jugendförderung entstehen.

 

In der Rückfragerunde schildert Herr Witte, dass das Gesetz zum Jahresende 2018 in Kraft treten soll. Im Sommer soll der Gesetzesentwurf vorliegen. Es wird ein Änderungsgesetz des AGKJHG geben, einige Punkte werden zusammengefasst. Die Finanzverwaltung ist in die Diskussion und das Projekt eingebunden. Das Vorgehen wird der Pionier für das Familienfördergesetz sein.

Herr Gongora berichtet, dass das KJP eine Stellungnahme ans Abgeordnetenhaus schreiben wird und wünscht, dass Kinder und Jugendliche in alle Themen einbezogen werden sollen, die sie interessieren.

Herr Witte appelliert an eine breite Unterstützung (Bezirke, Liga, JHA, LJR, Träger, Verbände etc.).

 

Die umfangreiche Präsentation ist als Anlage angefügt.

 

 

 
 

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