Auszug - Wie geht es weiter mit der Vertragsverlängerung Pro Sport 24 Glockenturmstr.?  

 
 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Eichstädt und Herr Schenk vom Pro Sport Berlin 24 e. V. sind der Einladung des Ausschussvorsitzenden gefolgt.

 

Vorab erläutert Frau Schmitt-Schmelz die vertraglichen Verpflichtungen des die Sportanlage Glockenturmstr. 21 vorrangig nutzenden Vereins. Nach den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften erfolgt die Überlassung zur vorrangigen Nutzung zwar entgeltfrei, jedoch muss der Verein neben den Sanierungskosten für den Außenbereich und den eigenen Investitionen alle Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten auch für das bezirkseigene Gebäude wie ein Eigentümer übernehmen.

 

Herr Schenk stellt die Nutzung und Auslastung der Anlage Glockenturmstr. 21 dar. Es sind im Bereich Gesundheitssport 488, im Kinderturnen/-tanz/Ballett 330, im Karate Shinbukai 65 und im Tennis 94 Vereinsmitglieder dort aktiv. Zurzeit gibt es 5 Tennisplätze. Zusammen nutzen derzeit 977 Vereinsmitglieder die Anlage. Rund 50 Mitglieder des früheren Nutzers sind bei Pro Sport eingetreten. Die Sanierung und Erweiterung der Außenanlagen wird nach den Bedarfen schrittweise weitergeführt, so dass mit einer steigenden Anzahl von Nutzer*innen auch für Tennis gerechnet wird. Dafür ist eine langfristige Planung und entsprechende Vertragssicherheit notwendig.

 

Herr Blaschke und Frau Schmitt-Schmelz erinnern daran, dass dem Pro Sport Berlin 24 e. V. die Außenanlagen in desolatem Zustand übergeben worden waren. Das Gebäude war vom Land Berlin aufwendig zu sanieren, da der Vornutzer über viele Jahre deutlich zu wenige Mitglieder hatte, um die Anlage instand zu halten. Pro Sport war seinerzeit die einzige interessierte förderungswürdige Sportorganisation und konnte das Gebäude mit Nebengebäude nur schrittweise nach dem jeweiligen Abschluss einzelner Bauphasen übernehmen.

 

Herr Eichstädt erinnert daran, dass die Anlage in einer anfänglich rechtlich noch nicht vollständig geklärten Situation seit 2012 mit viel Mühe, Eigeninitiative und Investitionen von über 400 T€ hergerichtet werden musste und die Kosten für die laufende Nutzung, die vom Verein getragen werden, erheblich sind. Dafür musste auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Für die schrittweise Wiederbelebung der Anlage habe es aber viel Lob gegeben. Die nun anstehende Investition, ein Erweiterungsbau als Mehrzweckraum für die Tennisabteilung für insgesamt 160 T€, ist für die Inanspruchnahme von anteiligen Mitteln aus dem Vereinsinvestitionsprogramm durch den Verein und von der Senatssportverwaltung umfassend vorbereitet worden; für die Bewilligung bedarf es nunmehr eines Neuvertrags mit entsprechend langer Laufzeit. Zudem stehen gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 2012 etliche redaktionelle Änderungen an. Herr Eichstädt stellt die Frage in den Raum, welche Nachweise geeignet sein können, um auch den Sportausschuss zu überzeugen.

 

Herr Fenske schlägt vor, einen Belegungsplan vorzulegen. Die Anzahl der Tennis Spielenden sei verhältnismäßig gering. An dem großen Gelände hätten inzwischen auch andere Vereine Interesse, deshalb sei eine langfristige Überlassung problematisch.

 

Herr Schenk ergänzt, dass die Tennisanlage erst seit zwei Jahren wieder teilweise nutzbar ist, da die Plätze vor Übergabe des Grundstücks vom früheren Nutzer zerstört worden waren, und macht deutlich, dass eine laufende Nutzungsvereinbarung noch besteht und die Vertragsinhalte eingehalten werden. Er fragt, ob nunmehr die zwischen dem Fachbereich Sportförderung und förderungswürdigen Sportorganisationen abzuschließenden Nutzungsvereinbarungen im Sportausschuss beraten werden sollen.

 

Herr Fenske teilt mit, dass nur die Nutzungsvereinbarung mit Pro Sport Berlin 24 e. V. wegen des interessanten Geländes und nicht die Nutzungsvereinbarungen anderer Vereine beraten werden soll.

 

Frau Schmitt-Schmelz widerlegt die Unterstellung des Herrn Henkel, es würde sich um gar keine Nutzungsvereinbarung nach SPAN handeln, mit Zitaten aus der entsprechenden Nutzungsvereinbarung und aus den SPAN. Als besondere Verantwortung für den Verein ist die Unterhaltung des bezirkseigenen Gebäudes zu nennen; im Bezirk gibt es lediglich zwei vergleichbare Konstellationen, bei denen die nutzenden Vereine die vollständige bauliche Unterhaltung zu tragen haben. Bei der vorfristigen Neugestaltung einer Nutzungsvereinbarung aufgrund des anstehenden Investitionsbedarfs handelt es sich zudem nicht um einen Einzelfall, vergleichbare Vorgänge gibt es bei anderen Anlagen; so wurden z. B. kürzlich die Nutzungsvereinbarungen für ein Tennisgelände an der Waldschulallee sowie für ein Tennisgelände an der Cunostr. 28 ebenfalls vorfristig mit langer Laufzeit verlängert, um anstehende Vereinsinvestitionen aus dem Vereinsinvestitionsprogramm zu ermöglichen und dem Verein die Investitionen langfristig zu sichern. Dieses ist dem Ausschussvorsitzenden aus seiner Vereinsarbeit auch wohlbekannt. Nachvollziehbar sei, dass eine solche Anlage Begehrlichkeiten bei anderen Vereinen wecken könne. Auch deshalb muss einem jeden investitionswilligen Nutzer Planungssicherheit mit einer länger- bzw. langfristigen Vereinbarung gewährleistet werden, damit eigene Investitionen überhaupt getätigt werden.

 

Herr Fenske stellt die Behauptung in den Raum, Sparten mit dem Ziel des Wettkampfbetriebs seien gegenüber (ebenfalls förderungswürdigen) Sparten mit reinem Lehr- und Übungsbetrieb oder lediglich freiem Spiel vorrangig. Vor dem Vertragsab­schluss mit Pro Sport Berlin habe es keine Ausschreibung der Anlage gegeben, das wäre für andere Vereine fatal gewesen. Herr Rexrodt möchte wissen, wie mit einem eventuellen Interesse anderer Vereine an dem Grundstück umgegangen werden soll.

 

Herr Blaschke stellt richtig, dass nach der Ansicht von SenInnDS Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb gleichrangige Komponenten hinsichtlich der Nutzungszeitenvergabe sind und nicht kumulativ angeboten und durchgeführt werden müssen. Für die vorrangige oder alleinige Nutzung muss dieses entsprechend ebenfalls gelten.

 

Herr Eichstädt klärt auf, dass weder ein Interesse an Teilen der Anlage von einem anderen Verein an den Pro Sport Berlin herangetragen worden noch überhaupt bekannt sei, eine Kooperation mit einer anderen förderungswürdigen Sportorganisation unter bestimmten Umständen aber vorstellbar sei. Als der Pro Sport Berlin 24 e. V. im Jahr 2012 die nicht nutzbare Anlage nach sorgfältiger Planung und Prüfung übernommen hatte, gab es gar keinen anderen Vereine, die Interesse daran gehabt hätten.

 

Herr Fenske verkündet, ihm läge ein Schriftstück vor, wonach ein anderer Verein für die Nutzung einer freien Zeit aufgefordert worden sei, einen Kostenbeitrag zu entrichten. Herr Saßen kritisiert daraufhin die unangemessene Behandlung der Gäste des Ausschusses und die während der Diskussion aufgekommenen falschen Anschuldigungen. Die Belegungspläne liegen vor. Wenn andere „förderungswürdige Sportorganisationen“ im Rahmen der „freien Kapazitäten“ im Sinne der „möglichst vollständigen Auslastung“ Zeiten auf der Anlage nutzen, so sind diese „entgeltfrei“, also ohne Miete, zur Verfügung zu stellen, das entspricht Vertrag und SPAN.

 

Frau Kempf fasst zusammen, dass mit einem Verein eine Nutzungsvereinbarung für ein Sportgelände geschlossen wurde, welche nun aufgrund des weiteren Investitionsbedarfs des Vereins zu satzungsgemäßen Zwecken vorfristig für 25 Jahre verlängert werden soll und dieses der aktuellen politischen Empfehlung entspricht. Das war in vergleichbaren Fällen ebenfalls so gehandhabt worden. Auch wenn konkurrierende Interessen der großen Sportvereine vermutet werden müssen, kann ein Problem bei diesem Vorgang nicht gesehen werden.

 

Herr Fenske fordert eine Ausschreibung des Geländes, damit auch andere Vereine sich darauf bewerben können, um z. B. auf einem Teilgrundstück eine Sporthalle zu errichten. Auf Nachfrage von Herrn Rexrodt versichert Herr Fenske, keine Interessen „seines“ BSC im Ausschuss zu vertreten. Ein sehr großer Verein hätte Interesse, dort zu bauen, und für eine Vertragsverlängerung würde er keinen Anlass sehen.

 

Herr Eichstädt erinnert, dass der Antrag auf Mittel aus dem Vereinsinvestitionsprogramm bei SenInnDS beschieden werden muss und dafür eine entsprechende Vertragslaufzeit gefordert wird. Frau Schmitt-Schmelz ergänzt, dass das Instrument der Ausschreibung weder im Sportförderungsrecht vorgesehen noch haushaltsrechtlich anwendbar ist. Frau Stückler spricht sich für eine Verschiebung der Abstimmung ohne Votum aus, Frau Schmitt-Schmelz bittet um ein Meinungsbild, da die Unterzeichnung des Vertrags drängt.

 

Das spontane Meinungsbild fällt mehrheitlich positiv mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken gegen die Stimmen der CDU bei Unentschlossenheit von FDP und AfD für die Vertragsverlängerung aus. Nach zweiminütiger Sitzungsunterbrechung wird verabredet, dass die Fraktionen bis zum 07.05.2018 ihr Meinungsbild an Frau Schmitt-Schmelz übersenden.


 

 
 

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