Auszug - Evaluation Änderung der Geschäftsordnung  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 31.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Recke hatte den Mitgliedern des Ausschusses im Vorfeld der Sitzung einen Vorschlag mit dem Ziel der Reduzierung der „Großen Anfragen“ zukommen lassen.

Dieser sieht vor die Zahl der Großen Anfragen auf vier pro BVV zu begrenzen und dafür ein alternierendes Fragerecht einzuführen. Herr Recke begründet den Vorschlag und führt aus, dass die vergangenen BVV-Sitzungen gezeigt hätten, dass es Probleme mit der Zeiteinteilung gäbe und der Vorschlag die Großen Anfragen zu beschränken, ein geeignetes Mittel darstelle, um effektiver zu werden. Er betont, dass es sich lediglich um ein Diskussionspapier handelt. 

 

Frau Röder erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag kritisch gegenüberstehe.

 

Herr Wapler begrüßt den Vorschlag, die Zahl der Großen Anfragen zu reduzieren und verweist darauf, dass auch die Grünen eine Notwendigkeit dafür sehen, Zeit in den Sitzungen einzusparen.

 

Frau Stückler sieht eine Beschränkung ebenfalls kritisch und bemängelt zudem, dass die schriftliche Beantwortung Großer Anfragen mitunter zu lange dauere.

 

Herr Mattern lehnt eine Reduzierung der Anzahl der Großen Anfragen ebenfalls ab, da somit die Möglichkeit über ein aus Sicht einer Fraktion wichtiges aktuelles Thema zu debattieren entfiele. Er schlägt alternativ ein Redezeitkontingent für die Fraktionen für den gesamten Block der Großen Anfragen oder eine Ausdehnung der Sitzungszeit der BVV, z.B. durch vorgezogenen Sitzungsbeginn um 16.30 Uhr, vor.

 

Frau Wieland hält einen früheren Beginn für berufstätige BV für schwer realisierbar.

 

Herr Wapler spricht sich erneut für eine Reduzierung der Großen Anfragen aus. Dadurch gewänne man auch Zeit für die Debatte über Beschlussempfehlungen und Anträge.

 

Frau Röder unterstützt die Argumentation von Herrn Mattern hinsichtlich der Aktualität. Aus ihrer Sicht könnte man bei den Diskussionen über Beschlussempfehlungen Zeit einsparen, da über diese bereits, mitunter auch mehrfach, in den Fachausschüssen debattiert worden sei.

 

Herr v. Ertzdorff-Kupffer sieht Einsparpotential bei den Spontanen Anfragen und könnte sich ferner vorstellen die Einwohnerfragestunde aus der BVV herauszulösen und an einem gesonderten Termin stattfinden zu lassen.

 

Herr Recke berichtet, dass die BVV Spandau die Anzahl der zulässigen Anträge pro Fraktion auf fünf in jeder BVV begrenzt habe und stellt dies zur Diskussion.

 

Frau Röder lehnt dies vehement ab.

 

Herr Wapler schließt sich dem Votum von Frau Röder an und verteidigt zudem das Instrument der Spontanen Anfragen, da diese die Möglichkeit böten dem BA Fragen zu stellen, die im Gegensatz zu den anderen Anfragen unvorbereitet, eben spontan, beantwortet werden müssen. Er stellt stattdessen in Frage, ob Beschlussempfehlungen, die mit z.B. nur einer Gegenstimme im Ausschuss beschlossen wurden, in der BVV erneut debattiert werden müssten.

 

Frau Stückler spricht sich ebenfalls gegen eine Abschaffung der Spontanen Anfragen aus. Ihrer Meinung nach sollte man überdenken, ob in den Ausschüssen, die zwischen Ältestenrat und BVV tagen, für Beschlussempfehlungen immer eine Dringlichkeit beschlossen werden müsse. Die Dringlichkeiten würden vielfach ohne dringliches Anliegen beschlossen.

 

Herr Recke unterstützt Frau Stückler in der Anmerkung um die Dringlichkeiten und weist darauf hin, dass Dringlichkeiten nach der § 40 Abs. 1 der GO regelmäßig dargetan werden müssen. Dies unterbleibt jedoch regelmäßig.

 

Herr Mattern ist ebenfalls für eine Beibehaltung der Spontanen Anfragen. Diese seien oft auf Anregung von interessierten Bürgern zurückzuführen. Man könne in Ergänzung der Einwohnerfragestunde darüber nachdenken, das Recht der Zusatzfrage von den BV auf sachkundige Bürger*innen übertragen zu lassen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses werden die gemachten Vorschläge, Anregungen und Hinweise in ihren Fraktionen bekanntgeben und zur Diskussion stellen. Über die Ergebnisse soll in einer möglichst im April anzusetzenden Sitzung des GO-Ausschusses gesprochen werden.

 

Der Ausschuss wird einen, von Herrn Recke noch zu formulierenden, Antrag auf Änderung des § 42 Abs. 3 der GO einbringen. Die Zahl der Nachfragen bei mündlichen Anfragen soll damit von drei auf zwei reduziert werden.

 


 

 
 

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