Auszug - Statistische Datenauswertung von Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot
BV Schenker begründet den Antrag und erläutert, dass Gebiete sowohl bei Abrissanträgen als auch Ferienwohnungen abgegrenzt werden sollten.
BzStR Herz berichtet, dass bereits für die Senatsverwaltung eine Statistik geführt wird, zudem ist der Datenschutz zu berücksichtigen. Im Wohnungsamt stehen für eine weiterführende Auswertung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung und jede statistische Auswertung auch zu Lasten der eigentlichen Aufgaben ginge.
BV Wapler erklärt, dass ein Interesse an den Daten besteht und dies schließt den Schutz Dritter nicht aus.
BzStR Herz entgegnet, dass regelmäßig die Statistik im Ausschuss verteilt wird und diese bereits ausreichend Daten enthält.
BV Hertel erörtert, dass eine Erweiterung der Statistik aus Datenschutzgründen fraglich ist.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig alle Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot im Bezirk statistisch zu erfassen, auszuwerten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung in seinen Sitzungen obligatorisch die Statistiken vorzulegen. Die notwendigen Rahmenbedingungen in Bezug auf die IT-Ausrüstung sind zu treffen. Führen die Maßnahmen zu spürbarer Mehrarbeit der Beschäftigten im Bezirksamt, soll diese durch zusätzliches Personal kompensiert werden. Diese Statistiken umfassen mindestens Angaben über:
Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 7Enthaltung:0 |
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