Auszug - Mitteilung der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 23.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Engelmann informiert den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit über den aktuellen Sachstand zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Auf der Bezirksstadträterunde wurde vorgestellt, dass SenIAS die externe Beratungsfirma gfA damit beauftragt hat, eine Strukturuntersuchung zur Eingliederungshilfe zu erstellen. Bei dieser Untersuchung wird die aktuelle Situation und Erfahrungen in Berlin erhoben und es soll ein Vorschlag für eine sinnvolle neue Struktur für das BTHG in Berlin bis Ende März 2018 erarbeitet werden. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wer in Berlin Träger für die Teilhabeleistungen nach dem BTHG werden soll: Die Bezirke oder eine zentrale Stelle für das Land. Hier soll bis Anfang 2020 eine Entscheidung für Berlin vorbereitet werden. BzStR Engelmann verteilt hierzu entsprechende Unterlagen.

Ein Teilhabebeirat wurde gegründet und hat im September bereits zum dritten Mal getagt. Dieser Beirat soll die Einführung im Land Berlin begleiten. Darin sind auch Träger und Betroffene vertreten. Innerhalb der Verwaltung wird an einem neuen Begutachtungssystem zum Hilfebedarf gearbeitet. Anders als in den bisherigen Verfahren, die in Berlin benutzt werden, soll es ab 2018 eine ICF  (International Classification of Functioning, Disability and Health) basierte Begutachtung geben.

 

Bezug nehmend auf Nachfrage von BV Kaas Elias aus der letzten Ausschusssitzung zum Persönlichen Budget teilt BzStR Engelmann mit, dass die Bearbeitung in den zwei Arbeitsgruppen Ambulante Hilfe zur Pflege und in der Arbeitsgruppe Eingliederungshilfe erfolgt. Insgesamt handelt es sich um wenige Fälle. Die Amtsleitung schätzt in Absprache mit den zuständigen Gruppenleitungen rund 50 Fälle.

 

Zur Information auf eine aktuelle Übersicht der Einschulungsuntersuchungs- (ESU) Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2016 verweist BzStR Engelmann und verteilt entsprechende Auswertungen. Die Ergebnisse sind tabellarisch aufgezeigt – einmal im Zeitverlauf für den Bezirk insgesamt und einmal kleinräumig nach BZR gepoolt für die Jahre 2015 und 2016. Diese stelle ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Das Merkmal „Familiensprache“ hat 2016 neu Einzug in die Auswertungen erhalten. Der größte Anteil der untersuchten Kinder – und damit überdurchschnittlich viele – spricht in der Familie deutsch und eine andere Sprache (47%).

 

Als weiterer neuer Bereich wurde 2016 zudem die bisherige Inanspruchnahme von Therapien erfasst. Hier zeigt sich, dass etwa 20% der Kinder zum Zeitpunkt der Untersuchung mindestens eine Therapie beansprucht hatten, wobei die Logopädie am häufigsten genannt wurde. Damit hat Charlottenburg-Wilmersdorf im Bezirksvergleich den geringsten Anteil an Vorschulkindern, die in therapeutischer Behandlung waren.

 

Zu den weiteren zentralen Ergebnissen zählt, dass

 

-ein gestiegener Anteil der Kinder jeweils der unteren (9,3%) und oberen (53,1%)

 Sozialstatusgruppe zuzuordnen ist.

-der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund weiter gestiegen ist (60,1%).

-ein gestiegener Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse zeigt (29,7%).

-weniger Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen (16,7%).

-der Anteil der Kinder mit auffälligen Ergebnissen in den Entwicklungsstests

größtenteils konstant geblieben ist (3 SENS-Tests zeigen Verbesserungen,

2 Verschlechterungen).

 

Alle Fragen zu den Auswertungen werden vom BzStR und der Amtsärztin Frau Dr. Wischnewski ausführlich beantwortet.

 

BV Schulte fragt nach dem Sachstand zum Prostituiertenschutzgesetz und insbesondere, welche Übergangsregelungen es nach dem Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2017 gibt. BzStR Engelmann informiert, dass sich die Umsetzung aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften weiterhin schwierig gestaltet. Auf der letzten BzStR-Sitzung Gesundheit wurde mitgeteilt, dass auf Wunsch des RdB noch ein Gespräch in der Senatsverwaltung für Wirtschaft stattfinden soll. Ein Ergebnis ist noch nicht bekannt. Als Interimslösung werden zurzeit bei Vorsprachen Bescheinigungen der Anmeldeversuche durch das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung ausgestellt.

 

BV Kaas Elias nimmt Bezug auf Pressemitteilungen zu Personaleinstellungen im Gesundheitsamt. Hierzu berichtet BzStR Engelmann, dass StS Velter informiert hat, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die entsprechende Senatsvorlage mitgezeichnet hat. Problem wird hinsichtlich der Umsetzung aber die Personalgewinnung sein. BzStR Engelmann und Frau Dr. Wischnwewski machen hierzu auf die unterschiedlichen Stellenbewertungen in den Bezirken aufmerksam. Daher sollen neue Wege in der Personalgewinnung (z.B. Teilnahme des Bezirks an JobMessen) gegangen werden. 

 

Abschließend verteilt BzStR Engelmann eine Terminliste der Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmärkte 2017.

 

 


 

 
 

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