Auszug - Verfahren Nachbarschaftshaus am Lietzensee
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit sieht nach den Ausführungen des Bezirksamtes vom 20. Oktober 2017 derzeit keine Grundlage dafür gegeben, dass einer Übertragung an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung die Zustimmung gegeben werden kann.
Insbesondere erinntert er an den einstimmigen Beschluss der BVV vom 12. Oktober 2017 „Nachbarschaftshaus am Lietzensee: Angebot für alle Generationen erhalten“ (DS-Nr. 0449/5), insbesondere daran, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
dafür:9dagegen: 4 Enthaltung:1 |
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