Auszug - Milieuschutzgebiet
Das Wort erhalten Herr Helmerich und Herr Hoffmann, Mitinitiatoren des Antrages. Sie erläutern die aus ihrer Sicht bestehende Notwendigkeit zur Schaffung eines Milieuschutzgebietes Klausenerplatz, in dem eine Verdrängung der Mieterinnen und Mieter insbesondere bei vermieteten Eigentumswohnungen, aber auch durch Mieterhöhungen seitens landeseigener Wohnungsbaugesellschaften und auch durch den Mietspiegel zu beobachten sei. Während Herr Heyne gerade Wohnungen die ehemals städtischen und unter dem Rot-Roten-Senat versilberten Wohnungsbaugesellschaften als Preistreiber bei den Mieten sieht und Zweifel an der geplanten Wirksamkeit und Umsetzbarkeit von Milieuschutzverordnungen hegt sowie die Schaffung von Wohneigentum als wirksames Mittel zur Vermeidung von Altersarmut bezeichnet, sieht Frau Wieland diese als wirksames Mittel für den Erhalt preisgünstigen Wohnraums an und unterstützt den Antrag sowie die Linie des Bezirksamtes. Herr Recke kritisiert dagegen die Priorisierung des Milieuschutzes gegenüber den Kernaufgaben des Bezirksamtes wie Brand- und Denkmalschutz. Auch Herr Fenske hält den Antrag für nicht zielführend, da durch den Milieuschutz nicht die Versäumnisse des Senats zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums kompensiert würden. Auch dürfe Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern nicht oktroyiert werden, wie sie ihre Immobilien bewirtschaften. Dagegen ist Herrn Wapler ein wütender Protest der CDU gegen den Verkauf landeseigener Wohnungen nicht erinnerlich. Zur Schaffung einer einheitlichen Linie beim Milieuschutz sollten die Stadtentwicklungsämter regelmäßig kooperieren. Herr Tillinger kritisiert die Empfehlung der FDP an von Verdrängung Bedrohte, Eigentum zu erwerben, das sie nicht finanzieren könnten. Daher sei es besser, zu jedem vermeintlichen Strohhalm zu greifen, um Verdrängung zu vermeiden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten für das Gebiet um den Klausenerplatz zwischen Kaiser-Friedrich-Straße, Kaiserdamm und S-Bahn-Ring einschließlich des Gebiets zwischen Schlosspark und S-Bahn-Ring (Pulsstraße/Mollwitzstraße/Heubnerweg) sowie um den Amtsgerichtsplatz unverzüglich die Ausweisung als Milieuschutzgebiet vorzubereiten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |