Auszug - Zebrastreifen vor dem Schiller-Gymnasium
BV Mattern sieht für die Einrichtung eines Zebrastreifens keine Notwendigkeit, da in der Schillerstraße eine hohe Verkehrsdichte vorliegt.
BV Bolsch fragt nach der Unfallstatistik.
BzStR Herz berichtet, dass im Jahr 2016 kein Unfall stattgefunden hat. Es handelt sich bereits um eine Tempo-30-Zone, daher ist ein Zebrastreifen rechtlich schwer durchsetzbar. Das Verkehrszeichen „Kinder“ ist angeordnet.
Da der Ausschuss für Schule den Antrag noch nicht beraten hat, wird der TOP vertagt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |