Auszug - Arbeit der freien Träger honorieren - Endlich Planungssicherheit schaffen  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:53 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0250/5 Arbeit der freien Träger honorieren - Endlich Planungssicherheit schaffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Zunächst verteilt Frau Biewener an die Anwesenden den folgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

Arbeit der freien Träger honorieren – Endlich Planungssicherheit schaffen

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wertschätzt die soziale, pädagogische und kulturelle Arbeit der freien Träger als unverzichtbare Bestandteile für eine bunte, vielfältige und lebenswerte Stadt.

 

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Land Berlin dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die den Verwaltungsablauf betreffenden Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die zeitliche und finanzielle Planungssicherheit für die Träger durch folgende Maßnahmen hergestellt bzw. verbessert wird:

 Als geeignetes Instrument sind Zuwendungsverträge vorzusehen und vorzubereiten.

 Zuwendungsbescheide sind grundsätzlich über den Zeitraum eines Jahres vorzusehen. Dabei sollten sich - unter Beachtung des Haushaltsvorbehalts – Bewilligungsbescheide im Regelfall auf maximal drei Jahre belaufen.

 Sind aus fachlichen Gründen längere Förderungen vorgesehen, die nur aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht beschieden werden können, soll dies den Trägern zeitnah mitgeteilt werden.

 

Darüber hinaus verpflichtet sich die Bezirksverordnetenversammlung

 zur regelmäßigen Evaluation im Vorfeld des Vorgangs der Beschlussfassung über die Art, die Leistungsbeschreibung und die Höhe der Zuwendung.

 Zur Berücksichtigung von Steigerungen von Aufgabenerfüllungen (u.a. Tarifanpas-sungen, Personalkostensteigerungen, Miet- und Mietnebenkostenerhöhungen, Ener-giepreissteigerungen) bei der Ermittlung der Zuwendungssummen und Angebots-stunden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend zu verfahren. In Angelegenheiten der Jugendhilfe möge der JHA auf der Grundlage entsprechender Vorlagen der Verwaltung des Jugendamtes eine derartige allgemeine Verpflichtung ausgestalten.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2017 erstmals zu berichten.

 

Begründung:

Es wird Zeit, dass das Land Berlin die Voraussetzungen schafft, dass die mehrjährige Förderung freier Träger der Regelfall wird.

Wir wollen den freien Trägern und auch den Bezirken dadurch längerfristige Planungsmöglichkeiten ermöglichen und den bürokratischen Aufwand des Förderantrag-verfahrens für beide Seiten reduzieren.

Wir möchten, dass freie Träger ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen und an jeweilige Tarifentwicklung angepasst entlohnen, Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren sowie prekären Arbeitsbedingungen entgegenwirken.

Für alle Kundinnen und Kunden wollen wir so eine verlässliche Angebotsstruktur realisieren.

 

Den folgenden Vorschlag von Frau Dr. Vandrey den Antrag entsprechend zu ergänzen, nimmt die SPD-Fraktion an:

 

Darüber hinaus verpflichtet sich die Bezirksverordnetenversammlung – nach Informationen durch das Bezirksamt

 

Frau Röder teilt auf Nachfragen mit, dass sich der neu eingefügte Absatz nur auf den letzten Absatz bezieht.

 

Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz erläutert, dass der Antrag freier Träger nicht nur für den Jugendbereich gilt.

Der JHA beschließt sowohl den Antrag (11/0/1) als auch dessen Dringlichkeit mehrheitlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 dagegen:         0 Enthaltung: 1

 
 

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