Auszug - Eingabe Nr. 5 der Frau Sabine P. betr. Gewerbsmäßiges Betteln BE: Herr BzStR Herz
Die Petentin ist nicht anwesend. Sie kritisiert das gewerbsmäßige Betteln vor Supermärkten.
Beim aggressiven Betteln wie z. B. Nachlaufen, Festhalten oder dergleichen werden Platzverweise erteilt, die leider nicht zum gewünschten Erfolg, sondern nur eine Verdrängung an andere Orte, führen.
Sollte es sich um organisierte Banden handeln, kann nur die Polizei nach entsprechenden Observationen dagegen vorgehen.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV einstimmig als erledigt erklärt.
Die Petentin erhält ein entsprechendes Schreiben. |
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